ABFALLRATGEBER BAYERN

Verpackungsloses Einkaufen liegt im Trend

Obst und Gemüse unverpackt in Kisten

Täglich entstehen durch den Lebensmitteleinkauf oder Kauf von "Essen to go" große Mengen an Verpackungsmüll. Jeder kann selbst etwas gegen den Konsummüll tun. Mit kundeneigenen Mehrwegbehältnissen können Verbraucher beim Einkaufen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Den Trend zur Vermeidung von Verpackungsabfällen greifen verschiedene Unternehmen seit einiger Zeit in konkreter Weise auf. Sie richten sich dabei an Konsumenten, die ihre Einkaufsprodukte ohne Verpackung erwerben wollen.

So füllen manche Bäckereien Kaffee in selbst mitgebrachte Becher ab (zur Übersichtskarte "Wo kann ich meinen mitgebrachten Coffee to go-Becher befüllen lassen?"). Auf dem Wochenmarkt können häufig Obst und Gemüse ohne Plastikverpackung erworben werden. Beim Einkauf in landwirtschaftlichen Hofläden können die Produkte oft in mitgebrachte Behältnisse abgefüllt werden. Der verpackungslose Einkauf haltbarer Lebensmittel wie Schokolade, Nüsse und Hülsenfrüchte hat sich heute dagegen noch kaum etabliert.

Eine der ersten verpackungsfreien Ladenketten entstand in den vergangenen Jahren im deutschsprachigen Raum unter dem Namen „Original Unverpackt“. Weitere Anbieter sind in Bayern „rutaNatur“, „Unverpackt“, „Ohne Umweg“, „ZeroHero“, „Füllgut“ und „Nimm’s lose“.

Konzept und Ausstattung der Läden

Ein verpackungsfreier Einkaufsmarkt kommt ohne Einwegverpackungen aus. Alle Waren werden „offen“ oder in wiederverwendbaren (Pfand-)behältern an die Kunden abgegeben. Der Kunde selbst bestimmt die benötigte Menge. Egal um welche Lebensmittel oder Produkte es sich handelt, in diesen Läden bekommt man fast alles als lose Ware.

In verpackungsfreien Supermärkten werden beispielsweise viele der Produkte in großen, an die Wand montierten Spendern, so genannten „Bulk Bins“, aufbewahrt, so dass der Kunde die Ware selbst abfüllen kann

Gewürze und Kräuter werden in großen, verschließbaren Glasbehältern bevorratet. Flüssige Produkte wie beispielsweise Essig und Öl werden aus großen Kanistern oder Flaschen in kleinere Flaschen abgefüllt. Eier werden in mitgebrachte Kartons und Käse in Papier, Vorratsdosen oder Wachstücher eingepackt.

Vor dem Abfüllen oder Einpacken werden die mitgebrachten Behältnisse gewogen. Das Eigengewicht der Behältnisse wird vom Verkaufsgewicht abgezogen, sodass der Kunde nur das bezahlt, was er an Produktmenge mitnimmt. Hat der Kunde keinen eigenen Behälter dabei, so kann er im Laden welche erwerben oder ausleihen.

Das Konzept der plastikfreien Läden spart potenziell große Mengen an Plastikverpackungen, die unter hohem Energieaufwand produziert werden und oftmals direkt nach Gebrauch entsorgt werden. Da die Kunden nur die tatsächlich benötigten Mengen kaufen, können auch Lebensmittelabfälle vermieden werden.

Viele der verpackungsfreien Läden verkaufen zudem ausschließlich Bio-Waren und legen besonderen Wert auf regionale Erzeugung.

Hof und Bauernläden in Bayern

Das Angebot der verpackungsfreien Läden beschränkt sich zumeist auf die städtischen Gebiete, doch auch im ländlichen Bereich können direkt beim Erzeuger in Hof- und Bauernläden regionale Erzeugnisse häufig auch unverpackt erworben werden.

In der „HOFLADEN-BAUERNLADEN.INFO“ können für Bayern die regionalen Hof- und Bauernläden sowie Wochenmärkte direkt aus einer Karte entnommen werden.

Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse

Zur Unterstützung von Verbrauchern und Einzelhandel arbeiten das Bayerische Umweltministerium gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen und Verbänden an Lösungen.

Merkblatt Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse

Ein wichtiger Baustein ist das neue Merkblatt "Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse" für den Handel. Er soll dazu beitragen, dass die alltäglichen Mengen an Kunststoffabfällen weiter abgebaut werden. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist das Befüllen kundeneigener Behältnisse mit (losen) Lebensmitteln durchaus möglich. Grundsätzlich trägt der Lebensmittelunternehmer die Verantwortung für die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften bis zur Abgabe von Lebensmitteln an den Verbraucher. Unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt darf das mitgebrachte Behältnis weder die betriebliche Hygiene gefährden, noch die abgefüllten Lebensmittel nachteilig beeinflussen.

Mit kundeneigenen Mehrwegbehältnissen können Verbraucher beim Einkaufen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist das Befüllen kundeneigener Behältnisse mit (losen) Lebensmitteln durchaus möglich.Grundsätzlich trägt der Lebensmittelunternehmer die Verantwortung für die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften bis zur Abgabe von Lebensmitteln an den Verbraucher. Unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt darf das mitgebrachte Behältnis weder die betriebliche Hygiene gefährden, noch die abgefüllten Lebensmittel nachteilig beeinflussen.

Kundeneigene Behältnisse – Verantwortung des Kunden

  • Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Behältnisse für das jeweilige Lebensmittel geeignet, augenscheinlich sauber und unbeschädigt sind.
  • Die Behältnisse sollten vorzugsweise aus leicht zu reinigenden und glatten Materialien wie Edelstahl, Porzellan, bruchsicherem Glas, Emaille oder Kunststoff bestehen.
  • Deckel, z. B. von Bechern oder Boxen, sollten vom Kunden selbst abgenommen und nach dem Befüllen aufgebracht werden.

Hygiene beim Befüllen – Verantwortung des Lebensmittelunternehmers

  • Das Befüllen kundeneigener Mehrwegbehälter muss für den jeweiligen Betrieb durchdacht und als konkreter Ablauf festgelegt sein.
  • Bei Zweifeln an der Eignung oder der Sauberkeit des Behältnisses sollte der Lebensmittelunternehmer die Befüllung ablehnen. Alternativ kann dem Kunden ggf. ein Mehrwegbehältnis aus dem eigenen Sortiment angeboten werden.
  • Ausgewiesene Abstellbereiche, Tabletts oder Halterungen für das Abstellen des Behältnisses verringern das Risiko von Kreuzkontaminationen im Hygienebereich des Betriebs. Kontaktflächen müssen gereinigt und ggf. desinfiziert werden.
  • Bei händischem Kontakt mit dem kundeneigenen Behältnis sind angepasste Maßnahmen zur Händereinigung erforderlich. Besser ist „so wenig Kontakt wie möglich, so viel Kontakt wie nötig“. Die Befüllung direkt aus Automaten oder Spendern (Getränkeautomaten, „bulk bins“) muss so erfolgen, dass kein Kontakt des Abfüllstutzens zum mitgebrachten Behältnis erfolgt.
  • Das Personal soll im Rahmen von regelmäßigen Schulungen und anhand spezifischer, schriftlicher Arbeitsanweisungen über die hygienische Handhabung von kundeneigenen Mehrwegbehältern unterrichtet werden. Der Aushang einer Kundeninformation über die Eignung von Mehrwegbehältern und den Ablauf der Befüllung wird empfohlen.
nach oben nach oben