ABFALLRATGEBER BAYERN

Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (2017)

Seit dem 03.10.2017 ist die neue Klärschlammverordnung in Kraft. Während die bisherige Fassung der Klärschlammverordnung nur die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden regelte, gelten die Anforderungen der novellierten Fassung für jegliche bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, insbesondere auch für die landbauliche Verwertung (Rekultivierung) und die Lieferung an und durch Klärschlammgemisch- und Klärschlammkomposthersteller.

Die Verordnung sieht ein erweitertes Untersuchungsspektrum für Klärschlämme und Böden vor und verpflichtet größere Kläranlagen nach Übergangsfristen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen oder Klärschlammaschen.

nach oben nach oben