Abfallratgeber Bayern -
Informationen für Privathaushalte und Unternehmen
Finden Sie für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt Ansprechpartner, Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung, Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen, Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und erfahren Sie mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.
Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen.
Bioabfall – Ökoeffizienz, Potenziale und Strategien
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat das bifa Umweltinstitut mit der Ermittlung der Umwelt- und Kostenpotenziale für Vergärung, Kompostierung und thermische Behandlung beauftragt. In einer Veranstaltung am Donnerstag, den 25. Juli 2013 am Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg werden erstmals die Ergebnisse dieser Studie der Öffentlichkeit präsentiert.
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Abfall – Vermeiden, trennen, verwerten oder beseitigen
Der beste Abfall ist der, der gar nicht entsteht. Sind Abfälle nicht zu vermeiden, müssen sie entsorgt – also verwertet oder beseitigt – werden. In der Broschüre "Abfall - Vermeiden, trennen, verwerten oder beseitigen" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erfahren Sie was unter modernem abfallwirtschaftlichen Handeln zu verstehen ist und wie Sie persönlich sachgerecht mit Abfall umgehen.
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Pechhaltiger Straßenaufbruch
Pechhaltiger Straßenaufbruch fällt bei Rückbau, Umbau und Ausbau sowie bei Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen an. Hinweise zu dessen Behandlung bzw. Entsorgung liefert das gleichnamige InfoBlatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
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Brandschutt
Brandschutt ist generell überlassungspflichtig, aber nicht gefährlich. Als gefährlich ist Brandschutt einzustufen, wenn er fein verteilten Asbest oder gefährliche Künstliche Mineralfasern enthält oder im Einzelfall aufgrund einer Analyse als gefährlich bewertet wurde. Dann sind jeweils Entsorgungsnachweise zu führen.
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Recycling von Photovoltaik-Modulen
Durch die Novellierung der EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) werden nun auch PV-Module in deren Geltungsbereich aufgenommen. Eine nur an der Erfüllung von gewichtsbezogenen Recyclingquoten orientierte Entsorgung von PV-Modulen wird sich auf die einfach zu realisierende Verwertung der Glas- und Metallanteile beschränken. Aus Sicht des Klimaschutzes besteht dagegen das größte Potenzial zur Reduzierung von Umweltwirkungen im Recycling des Si-Anteils.
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Nachrichten aus den Kommunen