ABFALLRATGEBER BAYERN

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten

Seit 2005 gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Im Wesentlichen regelt es das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Entsorgung der Altgeräte. Für Verbraucher wurde die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe vieler Altgeräte geschaffen. Ziel der Regelungen ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen der Verwertung solcher Abfälle. Dadurch soll die zu beseitigende Abfallmenge reduziert und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung gesteigert werden.

Am 23.10.2015 wurde eine Novelle des ElektroG veröffentlicht. Soweit nichts anderes geregelt ist, treten die Regelungen am 24.10.2015 in Kraft und müssen angewandt werden. In den Vorschriften wird das bereits bestehende System der Rücknahme von Elektroschrott beibehalten und weiterentwickelt; zudem wird die europäische WEEE II-Richtlinie umgesetzt. Wesentlich ist, dass Händler ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern kleine Elektrogeräte wie etwa einen Haartrockner oder einen Toaster im Wege der Handelsrücknahme zurücknehmen müssen. Eine Rücknahmepflicht für größere Geräte gibt es nur dann, wenn Kunden ein gleichartiges Neugerät kaufen. Entsprechendes gilt für den Online-Handel. Für die Einrichtung eines entsprechenden Rücknahmesystems haben die Vertreiber neun Monate Zeit; erst dann sind sie zur Handelsrücknahme verpflichtet.

Durch die die Produzentenverantwortung stärkenden Regelungen soll sichergestellt werden, dass künftig deutlich mehr Elektro- und Elektronikgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Es werden – zusätzlich zu Wertstoffhöfen und hersteller- oder vertreibergetragenen Rücknahmesystemen – weitere Möglichkeiten für private Verbraucher geschaffen, um Elektro- und Elektronikaltgeräte ordnungsgemäß abzugeben. Die Abgabe der Geräte an anderen Stellen oder über den Restmüll ist unzulässig. Um mögliche Fragen von Bürgern zu beantworten, hat das StMUV auf seiner Internetseite nähere Informationen eingestellt.

Neben der Handelsrücknahme werden verschiedene Änderungen, zum Beispiel Beweislastregeln im Zusammenhang mit der staatlichen Kontrolle der Verbringung gebrauchter Elektro- und Elektronikaltgeräte ins Ausland, eingeführt (Unterbindung von illegalen Transporten in bestimmte Länder, z.B. Afrika). Zudem werden die jährlich zu erreichenden Sammelziele bei Altgeräten erhöht. Der Anwendungsbereich des ElektroG wird auf Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaik-Module ausgeweitet.

nach oben nach oben