ABFALLRATGEBER BAYERN

Was sind Recycling-Baustoffe?

In Gebäuden sind wertvolle Rohstoffe verbaut, weshalb Gebäude immer mehr als Rohstofflager betrachtet werden. Doch wie können die Rohstoffe ihren Weg in neue Gebäude finden, wenn alte Gebäude abgebrochen werden müssen?

Beim Abbruch von Gebäuden entstehen große Mengen mineralischer Abfälle, die nach einer Aufbereitung in Recyclinganlagen als zertifizierte Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) erneut in Bauwerken zum Einsatz kommen können. Werden diese nach den geltenden Vorgaben, wie z. B. im Bereich technischer Bauwerke nach der Ersatzbaustoffverordnung, hergestellt, güteüberwacht, klassifiziert und eingebaut, können sie in nicht unerheblichen Umfang Primärrohstoffe ersetzen. Das Potenzial ist jedenfalls enorm. In Deutschland sind 2021 zum Beispiel 222 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle angefallen (inklusive Bodenaushub). Das entspricht ungefähr einem Würfel mit 625 m Kantenlänge oder einem Mittelgebirgshügel. Allein in Bayern entstehen jährlich ca. 50 Millionen Tonnen dieser Abfälle. Mineralische Ersatzbaustoffe bergen somit große ökonomische und ökologische Potenziale und leisten als hochwertige Sekundärrohstoffe einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft – und damit zum nachhaltigen Ressourcen- und Klimaschutz.

Zahlreiche Positivbeispiele belegen den erfolgreichen Einsatz von Recycling-Materialien in der Praxis. Dennoch besteht für die Kreislaufwirtschaft im Bausektor noch erhebliches Steigerungspotential. Wird dieses ausgeschöpft, lassen sich der Bedarf an natürlichen Ressourcen und die Abfallmengen, die derzeit noch in Gruben verfüllt oder auf Deponien abgelagert werden, reduzieren.
Aber wie geht man nun an ein bestehendes Gebäude heran, um einen rechtssicheren Rückbau und die Wiederverwendung von Materialien zu ermöglichen?

Zur Gewinnung qualitativ hochwertiger Materialien für das Baustoff-Recycling aus dem Abbruch von Gebäuden müssen bereits in der Vorplanung und auf der Baustelle die Weichen gestellt werden. Eine detaillierte Planung nach dem Grundsatz der Abfallvermeidung ist für die Umsetzung maßgebend. Hierbei sollte berücksichtigt werden, ob es mögliche Nachfolgenutzungen gibt. Außerdem gilt es zu prüfen, ob vorhandene Gebäudeteile oder -strukturen erhalten bleiben können, insbesondere solche, die in der ursprünglichen Herstellung energieintensiv waren. Dieses Vorgehen verbindet im besten Fall „neu“ und „alt“. Hierbei ist selektiver Rückbau auf der Baustelle entscheidend: Dazu müssen schadstoffhaltige Materialien und Bauteile entfernt und die verschiedenen Abfallfraktionen getrennt gehalten werden. Dafür ist das Wissen über die in Gebäuden verbauten Stoffe von zentraler Bedeutung.  
Im nächsten Schritt werden in z.T. mehrstufigen Aufbereitungsverfahren aus mineralischen Bau- und Abbruchabfällen RC-Baustoffe hergestellt. Durch eine sorgfältige Qualitätssicherung, beginnend bereits bei den Ausgangsstoffen, kann in Verbindung mit der Aufbereitung in stationären oder mobilen Anlagen eine hochwertige Qualität sowohl in umwelttechnischer als auch in bautechnischer Hinsicht gewährleistet werden.

Seit Sommer 2023 gelten für Herstellung, Untersuchung und Verwertung von Baumaterialien in technischen Bauwerken neue Rahmenbedingungen, die sich auf zirkuläres Bauen auswirken: Am 01.08.2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten, die deutschlandweit die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken regelt und einen hohen Standard im Umweltschutz sicherstellt.

Externer Link zum YouTube-Kanal des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Was zeichnet Recycling-Baustoffe aus?

  • Wertstoffe recyceln und damit Primärressourcen schonen – das ist ein nachhaltiger Weg. Der Baubereich bietet große Potenziale, natürliche Ressourcen einzusparen!
  • Mit RC-Baustoffen anstelle von Primärbaustoffen lässt sich im Regelfall Geld sparen und etwas für die Umwelt tun.
  • Nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung hergestellte, güteüberwachte und klassifizierte RC-Baustoffe sind – unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten in Verbindung mit den Einbauweisen nach Anlage 2 oder 3 Ersatzbaustoffverordnung und sofern sie die notwendigen bautechnischen Eigenschaften aufweisen – den Primärbaustoffen gegenüber als qualitativ gleichwertig anzusehen.
  • Sie bergen ökonomische und ökologische Potenziale und leisten als hochwertige Sekundärrohstoffe einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft – und damit zum nachhaltigen Ressourcen- und Klimaschutz.

Wie wird sichergestellt, dass die Qualität der Recycling-Baustoffe die gleiche ist wie bei Primärbaustoffen?

Zertifizierte RC-Baustoffe unterliegen einer konsequenten Qualitätssicherung. Ihre Verwendung gilt als rechtssicher und regelwerkskonform, da sie auf ihre Umweltverträglichkeit sowie bautechnische Eignung geprüft wurden und gütegesichert sind.
Zur Vereinheitlichung länderspezifischer Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen wurde auf Bundesebene die sogenannte Mantelverordnung, die die Ersatzbaustoffverordnung und eine Novelle der Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthält, entwickelt. Sie wurde im Juli 2021 im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben (BGBl Teil I 2021 Nr. 43 vom 16.07.2021) und trat am 1. August 2023 in Kraft.
Die Einhaltung der bau- und umwelttechnischen Regelungen wird durch unabhängige Zertifizierungsstellen geprüft. Seit 01.10.2020 soll beispielsweise die QUBA - Richtlinie für die Qualitätssicherung den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen im Bauwesen fördern. Bei erfolgreicher Prüfung gemäß der Richtlinie wird für qualitätsgesicherte Sekundärbaustoffe das bundesweit einheitliche Qualitätssiegel QUBA verliehen. Darüber hinaus werden durch diese Richtlinie Anforderungen standardisiert, Bezeichnungen vereinheitlicht und Sekundärbaustoffe technisch beurteilt.
Geprüfte und zertifizierte RC-Baustoffe können sicher eingesetzt werden. Eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ist dabei gewährleistet, sofern sie entsprechend der rechtlichen und normativen Vorgaben, wie z.B. der Ersatzbaustoffverordnung  oder der DIN 1045-2 (RC-Beton), verwendet werden.
Beispiele für die Verwendung von Recycling-Baustoffen

  • Neubau der Umweltstation in Würzburg:
    insgesamt ca. 450 t Gesteinskörnungen zur Herstellung von etwa 600 m³ RC-Beton
  • Bayernkaserne in München:
    ca. 600.000 t schadstofffreies Abbruchmaterial durch selektiven Rückbau, vor Ort Aufbereitung für neuerlichen Einsatz und dadurch Einsparung von ca. 3,2 Mio. Transportkilometern

Weiterführende Fachinformationen

Weiterführende Fachinformationen zum Einsatz von Recycling-Baustoffen in Bayern werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) sowie vom Verband Baustoff Recycling Bayern e.V. zur Verfügung gestellt.
Um den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung in Bayern zu unterstützen, hat das LfU zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine Sammlung häufig gestellter Fragen und der zugehörigen Antworten zur Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung erarbeitet. Die FAQ wurden vom StMUV mit Schreiben vom 31.08.2023 für den Vollzug eingeführt.
Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) sowie das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) haben nützliche Links und weitere Informationen auf ihren Webseiten zusammengefasst.

Umweltfachliche Regelwerke

Relevante Regelungen und Merkblätter für den Umgang mit Bauschutt bzw. zur Verwertung und Herstellung RC-Baustoffen sind auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) verfügbar.

Arbeitshilfen für den Rückbau

Die LfU-Arbeitshilfe „Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz – Arbeitshilfe Rückbau: Erkundung, Planung, Ausführung“ (Stand 2019) liefert ausführliche Informationen zum Rückbau für Bauherren, Abbruchunternehmer, Transporteure und Entsorger. Zudem werden Empfehlungen für die Erkennung und Entsorgung von Schadstoffen dargestellt.

UmweltAtlas Bayern

Das LfU hält mit dem UmweltAtlas Bayern unterschiedliche raum- und ortsbezogene Umweltdaten bereit. Für den Einsatz von RC-Baustoffen sind detaillierte Informationen über Wasserschutzgebiete, Grundwasserstände und Karstgebiete wichtig, da in diesen Gebieten der Einsatz von RC-Baustoffen ausgeschlossen ist.

Regelwerke des Bauwesens, anerkannte Prüfstellen

Seitens des StMB werden Informationen über anerkannte Prüfstellen des Freistaates Bayern und über güteüberwachte Baustoffe zur Verfügung gestellt.

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