ABFALLRATGEBER BAYERN

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Zwischen den EU-Staaten wird seit 12. Juli 2007 die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen) angewendet.

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Rechtsgrundlagen

  • EG-Verordnung über die Ausfuhr von grün gelisteten Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Drittstaaten (Eur-Lex)
    VERORDNUNG (EG) Nr. 1418/2007 DER KOMMISSION vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt [KONSOLIDIERTE FASSUNG VOM 02.04.2022]
  • EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) (Eur-Lex)
    Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen - [KONSOLIDIERTE FASSUNG VOM 01.01.2016]
    Kurzbeschreibung
  • AbfVerbrG - Abfallverbringungsgesetz (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
    Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
    Kurzbeschreibung
  • EUR-Lex - 32007R1418 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
    VERORDNUNG (EG) Nr. 1418/2007 DER KOMMISSION vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt [KONSOLIDIERTE FASSUNG VOM 10.11.2021]
    Kurzbeschreibung
  • AbfVerbrBußV - Abfallverbringungsbußgeldverordnung - PDF
    Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen
  • Bekanntmachung Zollstellen - PDF
    Bekanntmachung der Zollstellen, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden dürfen.
  • Abkommen zwischen Deutschland und Österreich - PDF
    Verordnung zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 03.04.2009 (BGBl II S. 320). Verordnung und Abkommen sind am 01.07.2009 in Kraft getreten
  • Staatsvertrag - PDF
    Bekanntmachung des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes vom 03.03.2001 (GVBl S. 68). Der Staatsvertrag ist am 01.07.2001 in Kraft getreten.

Hinweise und Informationen

Formulare / Vordrucke

  • Abrufbare Formulare /Vordrucke für Notifizierungsverfahren
    Notifizierungsformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen und Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen. Das Notifizierungsformular ist mit eingedruckter Nummer bei den vom Umweltbundesamt (UBA) autorisierten Druckereien erhältlich.
  • Formular gemäß Anhang VII ('Versandinformationen') - DOC
    Dieses Formular ist bei der Verbringung "Grüner Abfälle" zur Verwertung gemäß Art. 3 Abs. 2 und 4 VVA zu verwenden. Gemäß Art. 18 VVA ist dieses Formular von der Person, welche die Verbringung veranlasst, auszufüllen und zu unterschreiben. Das Formular ist während des Transports mitzuführen sowie bei der Übergabe der Abfälle vom Empfänger und der Verwertungsanlage bzw. dem Labor zu unterzeichnen.
  • Bezugsquellen für Formulare - PDF
    Beispielhafte Auswahl autorisierter Verlage für Notifizierungs- und Begleitformulare

Tipp: Zur eindeutigen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung

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