ABFALLRATGEBER BAYERN

Kommunaler Klärschlamm in Bayern

Die ca. 2.400 kommunalen Kläranlagen Bayerns reinigen jährlich etwa 1,8 Milliarden m3 Abwasser. Dabei fallen rund 283.000 t Klärschlamm-Trockenmasse an.
Die Verwertung bzw. Entsorgung erfolgt im Wesentlichen über drei Pfade (2022):

  • Thermische Behandlung / energetische Verwertung 80 %
  • Rekultivierung / Landschaftsbau 9%
  • Landwirtschaftliche Verwertung 11%

Klärschlamm als Schadstoffsenke und Ressource

Klärschlamm enthält neben dem wertvollen Pflanzennährstoff Phosphor auch eine Reihe von Schadstoffen. Dies sind neben Schwermetallen auch organische Schadstoffe und Arzneimittelrückstände (z. B. von Schmerzmitteln, Antibiotika oder Hormonen). Außerdem ist Klärschlamm mikrobiell mehr oder weniger aktiv. Unter den Mikroorganismen konnten zunehmend Formen, die mit multiplen Resistenzen ausgestattet sind, nachgewiesen werden. In neuester Zeit wurde Klärschlamm zudem als bedeutende Senke für Mikroplastik erkannt.

In vielen Fällen sind die mit dem Klärschlamm ausgebrachten Nährstofffrachten nicht an den Bedarf der Kulturen und Böden angepasst. Dies führt unter Umständen zu nachteiligen Stickstoff- und Phosphorbelastungen von Grund- und Oberflächenwasser.

Aus diesen Gründen beschloss Bayern bereits im Jahr 2001 hinsichtlich eines vorsorgenden Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Es sollten ökologisch vorteilhafte Technologien, die zur Schadstoffentfrachtung und Schadstoffzerstörung im Klärschlamm führen und die die Rückgewinnung von Nährstoffen vor seiner Beseitigung ermöglichen, entwickelt werden. Aus den Anstrengungen heraus entwickelte sich in Bayern früh ein Trend hin zur thermischen Behandlung und energetischen Verwertung von Klärschlamm, während der Anteil an der landwirtschaftlichen Verwertung und sein Einsatz in der Rekultivierung kontinuierlich abnahm.

Bei einer Nutzung des gesamten, im bayerischen kommunalen Klärschlamm liegenden Phosphorpotenzials von rund 8.000 Mg/a, könnten in Bayern, bezogen auf den Inlandsabsatz mineralischer Düngemittel, ca. 40 % des konventionell gewonnenen Phosphors ersetzt werden.

Die neue Klärschlammverordnung

Seit dem 3. Oktober 2017 ist die Novelle der Abfall- und Klärschlammverordnung (AbfKlärV) in Kraft. Die Verordnung verpflichtet Erzeuger von kommunalem Klärschlamm zur Rückgewinnung des im Klärschlamm vorhandenen Phosphors, wenn der Phosphorgehalt in der Klärschlammtrockenmasse 2 % oder mehr beträgt. Für eine Mitverbrennung von Klärschlamm, beispielsweise in Zementwerken, ohne vorherige Rückgewinnung des Phosphors, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Für Kläranlagen mit mehr als 50.000 EW ist eine bodenbezogene Verwertung des Klärschlamms ab 01.01.2032 in jedem Fall ausgeschlossen und die Phosphorrückgewinnung verpflichtend. Für Kläranlagen mit mehr als 100.000 EW gilt dies bereits ab 01.01.2029


Neben der Rückgewinnung von Phosphor reguliert die Verordnung auch die Verwertung von Klärschlamm in der Rekultivierung und dem Landschaftsbau. Vor allem aber wird der direkte Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft wesentlich eingeschränkt. So wird unter anderem bei den bodenbezogenen Grenzwerten auf die Bioabfallverordnung, bei den klärschlammbezogenen Grenzwerten auf die Düngemittelverordnung verwiesen.

Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm

Durch die Vorgaben im Abfall- und Düngerecht wird der Entsorgungspfad der direkten bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm weiter eingeschränkt. Gleichzeitig erhöht sich der erforderliche technische und finanzielle Aufwand. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Klärschlamm-Mengen, welche in der Landwirtschaft verwertet werden, auch im ländlichen Raum und bei kleineren Kläranlagen weiter zurückgehen werden.

Zur Kontrolle der landwirtschaftlichen Verwertung und für eine effiziente Abwicklung des nach der Klärschlammverordnung vorgeschriebenen Lieferscheinverfahrens und um eine sichere und zuverlässige Überwachung und Dokumentation zu gewährleisten, nutzt der Freistaat Bayern die Software POLARIS®.

Über dieses internetbasierte System erfolgt die Kommunikation zwischen den angebundenen Kläranlagen, Beauftragten Dritten sowie den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Kreisverwaltungsbehörden.

Die neue Düngeverordnung

Am 1. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Diese bringt im Hinblick auf die Ausbringung von Düngemitteln zahlreiche weitere Einschränkungen für den Landwirt mit sich.
Der Vollzug dieser Vorschriften obliegt den jeweiligen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung.

Stand 25. Mai 2022

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