ABFALLRATGEBER BAYERN

Rücknahme und Rücknahmesysteme

Gesetzliche Rücknahme

Die Rücknahme von Erzeugnisse bzw. der nach Gebrauch der Erzeugnisse verbleibenden Abfälle sowie deren Verwertung oder Beseitigung kann im Rahmen der Produktverantwortung von Entwicklern, Herstellern, Be- und Verarbeitern von Erzeugnissen erfolgen. Die Ausgestaltung der Produktverantwortung kann auch durch ein eigenes Gesetz oder eine Rechtsverordnung für einzelne Abfallarten geregelt sein. In den Gesetzen und Verordnungen werden zum Teil Verpflichtungen zur Rücknahme von Abfällen festgelegt. Beispiele für solche Verordnungen und Gesetzes sind

  • Verpackungen (VerpackungsVO)
  • Altfahrzeugen (AltfahrzeugV)
  • Altölen (AltölV)
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte (ElektroG)
  • Batterien (BattG)

Freiwillige Rücknahme

Neben der gesetzlich geregelten Rücknahme gibt es daneben noch die freiwillige Rücknahme durch die Hersteller bzw. Inverkehrbringer nach § 26 KrWG oder anderen Verordnungen und Gesetzen zur Ausgestaltung der Produktverantwortung, wie zum Beispiel die oben aufgezählten. Entweder wird von den Herstellern ein eigenes Rücknahmesystem, z.B. für Handys oder Kleidung eingerichtet oder es wird ein Dritter (Unternehmen, Verein, usw.) mit der Rücknahme beauftragt. Im Rahmen der Herstellerverantwortung hat sich eine Reihe von Rücknahmesystemen für verschiedenste Stoffströme etabliert, die für die komplette Organisation zuständig sind. Diese umfasst u.a. die Sammlung und Verwertung der Stoffströme, das Datenmanagement usw.

Beispiele

Beispiele (Liste nicht abschließend) sind die Rücknahme von

  • NH/HH-Sicherungen (NH/HH-Recycling):
    Mitglieder dieses Vereins sind u.a. Hersteller von NH-/ HH-Sicherungen. Der Anwender (z.B. Elektrogroßhändler) sammelt die Sicherungseinsätze. Für Kleinverbraucher gibt es über Deutschland verteilte Sammelstellen. Die Sammelbehälter werden abgeholt und zu einem Kupferkonverter gebracht. Werthaltige Endprodukte werden in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, Reststoffe der Wiederverwendung.
  • Photovoltaik (PV Cycle):
    Der Focus dieses Sammel- und Recyclingdienstes liegt auf dem Recycling von PV-Modulen. Der Dienst ist international tätig und verfügt über ein weitverzweigtes Netz von Sammelstellen. Das Unternehmen ist nicht auf einen Entsorgungsweg festgelegt, sondern sucht kundenspezifisch die optimalste Lösung.
  • Lampenrücknahme (Lightcycle):
    Das Unternehmen hat seinen Focus auf der Rücknahme von LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren. Hersteller und Importeure können durch die Teilnahme an diesem System ihrer Verantwortung nach ElektroG nachkommen. Lightcycle verfügt über ein bundesweites Sammelstellennetz für Verbraucher. Bei Bedarf werden die Sammelbehälter abgeholt und die Lampen fachgerecht entsorgt.
  • Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen über autorisierte Sammelstellen (PAMIRA):
    Verpackungen aus dem Agrarbereich von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern werden an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zurückgenommen. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, hat das Ziel einer ordnungsgemäßen Verwertung der Behälter. Entsorgt wird das Sammelgut über geeignete Betriebe in der thermischen Verwertung und im werkstofflichen Recycling.

Weitere Rücknahmen

Zudem gibt es noch weitere kommerzielle Angebote von privaten Entsorgungsunternehmen, die zugleich mit der Entsorgung von Abfällen die Möglichkeit der Förderung von sozialen und gemeinnützigen Projekten anbieten. Für den zur Verfügung gestellten Abfall erhält der Teilnehmer Punkte. Diese Punkte können dann als Gutschriften für verschiedene ökologische und gemeinnützige Zwecke seiner Wahl eingelöst werden. Solche Sammelsysteme existieren z.B. für Einmal-Schutzkleidung, für Faserstifte, für Druckerpatronen und vieles mehr.

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