Abfallentsorgung nach Abfallarten
Auch in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft sind die Kommunen ein kompetenter und unverzichtbarer Partner. In Bayern liegt die Entsorgungspflicht bei den 96 Landkreisen und kreisfreien Städten (entsorgungspflichtige Körperschaften). Diese sind im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und somit für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle sowie für die Erfüllung der Pflichten und Aufgaben im Bereich der Abfallverwertung und -entsorgung verantwortlich. Die Körperschaften können diese Entsorgungspflicht ganz oder teilweise auf kreisangehörige Gemeinden oder Zweckverbände übertragen.
Dabei umfasst die kommunale Abfallwirtschaft eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben rund um die Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung.
Die folgenden Seiten unterstützen die Kommunen mit wertvollen Informationen und Tipps zu verschiedenen Abfallarten, beispielsweise zu den Themen Klärschlamm, Textilien oder Elektro- und Elektronikaltgeräte.
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