Weihnachten und Abfälle

Zentrale Aussage
Mehr als sonst üblich müssen Lebensmittel vorausschauend eingekauft und bevorratet werden, damit keine Abfälle entstehen. Nach den Feiertagen können die Reste zu Gerichten verarbeitet werden, sodass nichts verderben muss. Fährt man ein paar Tage weg, werden verderbliche Lebensmittel mitgenommen oder eingefroren.
Qualitativ Hochwertiges und gut erhaltenes Gebrauchtes, von der Dekoration bis zu den Geschenken, energieeffiziente Geräte und eine energiesparende Weihnachtsbeleuchtung helfen Abfälle zu vermeiden sowie Umwelt und Ressourcen zu schützen. Es gibt Alternativen zu Geschenkpapier. Braucht es Musikkarten? Die anfallenden Abfälle werden nach den kommunalen Vorgaben getrennt gesammelt und entsorgt.
Andere Begriffe / Synonyme
Haushaltsabfälle, haushaltsähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Einrichtungen
Herkunft
Mit dem Begriff Festtagsabfälle sind die Abfälle gemeint, die im Advent, an Weihnachten und in der nachweihnachtlichen Zeit, aber auch zu Ostern, Pfingsten, bei Geburtstagsfeiern und anderen festlichen Anlässen in Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie in Betrieben anfallen.
Eigenschaften
Ein geschmücktes Zuhause und gutes Essen gehören traditionsgemäß zu unseren Festtagen, wobei Geschenke vor allem zu Ostern, Weihnachten, Geburtstagen und feierlichen Anlässen überreicht werden. In manchen Familien werden die Dekorationen von Generation zu Generation weitergegeben. Kerzen und Beleuchtung spielen eine besondere Rolle.
Christ- oder Weihnachtsbäume aus heimischem Anbau bedeuten kürzere Transportwege; ein wichtiger Aspekt im Klimaschutz und in der Ökobilanz. Christbäume waren früher weitgehend forstwirtschaftliche Nebenprodukte heimischer Waldpflege. Sie wurden geschlagen, um verbleibenden Bäumen mehr Platz und Licht zu verschaffen. Die heutzutage angebotenen Plantagenbäume werden mehr oder weniger stark gedüngt, Felder und Bäume mit Herbiziden und Pestiziden behandelt. Insofern sollten die Möglichkeiten genutzt werden, Bäume aus heimischen Forstrevieren zu erwerben. Man erhält die Bäume teilweise auch als Topfpflanzen. Ferner werden Kunstbäume angeboten, aus schwer entflammbarem PVC und anderen Kunststoffen, die dann dafür viele Jahre verwendet werden können. Andererseits haben mehrjährige natürliche Bäume, die als Christbäume geschnitten werden, entsprechend CO2 speichern können.
Christbaumkugeln bestehen aus dünnem Glas, das innen mit einer Silberauflage verspiegelt und außen mit Farbe und Dekor versehen ist. Es gibt sie auch aus Kunststoff oder als Pappvarianten.
Lametta wird aus Blei mit einer Zinnauflage, anderem Metall z. B. Aluminium oder aus metallisiertem Kunststoff hergestellt. Bleilametta erkennt man am höheren Gewicht. Metallisiertes Kunststofflametta reißt weniger leicht als Metalllametta.
Kerzen werden vor allem aus Paraffin, untergeordnet auch aus Stearin, Bienenwachs oder gehärteten Fetten gefertigt. Kerzen mit Batterie und Lampe sind Elektro(nik)geräte.
Dekorationsgegenstände und -artikel bestehen aus einer Komponente (Geschenkschleifen aus Kunststoff, Keramik-Christbaumhalter, Osterhase aus Holz), oder es sind unterschiedliche Materialien kombiniert, unter anderem mit Stoff und Watte, Stroh, Bast und Wachs, Salzteig.
Lichterketten und Lichterschläuche, -netze und Leuchtfiguren enthalten mitunter noch Glüh- oder Halogenlampen. Neuere Produkte, Dekogläser, Dekolampen und Lichtleisten (sogenannte LED-Stripes) sind mit Leuchtdioden (LED). LED zeichnen sich durch einen geringeren Energieverbrauch (rund 80 % weniger Strom) und eine höhere Lebensdauer aus. Einzelne Produkte werden mit Batterie oder Photovoltaikplatte ausgerüstet. Nicht jedes Produkt hat austauschbare Lampen.
Musikkarten enthalten Knopfzellen (Batterien) und elektronische Bauteile, weshalb sie als Elektro(nik)geräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu betrachten sind.
Geschenkpapiere und -kartons besitzen ein mit Druckfarben oder Lacken erzeugtes Dekor, teils mit Metallisierung oder Kunststoffschicht. Daneben werden Kunststofffolien angeboten, aber auch Recycling-Geschenkpapiere.
Backpapier ist in der Regel beidseitig beschichtet. Nach dem Backen haften Gebäckreste und Fett an. Zudem kann es bei hohen Temperaturen ankohlen. Es handelt sich daher nach Gebrauch nicht um Altpapier.
Lebensmittel sind Thema des infoBlatts Lebensmittelabfälle und deren Vermeidung, für Verpackungsabfälle siehe infoBlatt Verpackungsabfälle, für Feuerwerksartikel siehe LfU-infoBlatt Feuerwerkskörper und Signalmittel.
Ostereierfarben enthalten im Allgemeinen keine gefährlichen Stoffe und sind daher nicht mit GHS-Piktogrammen oder Gefahrensymbolen (LfU: Secondhand: Bauteile, Kleidung, Möbel und mehr. – Online- Information.) gekennzeichnet. Zum Färben eignen sich vor allem aber auch Naturmaterialien.
Statistische Daten
In der Zeit um Weihnachten und Neujahr fallen erfahrungsgemäß zwischen 10 bis 15 Prozent mehr Siedlungsabfälle an als während des Jahres: Weihnachtsbäume, Geschenk- und Versandverpackungen, sonstiger Verpackungsabfall, Weihnachtspost (mit zusätzlicher Werbung zu Fest- und Jahreswechsel) oder abgelaufene Wandkalender.
Nach Angaben verschiedener Quellen werden zu den Festtagen deutschlandweit ca. 29 Millionen Weihnachtsbäume verkauft. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen (LfU: Secondhand: Bauteile, Kleidung, Möbel und mehr. – Online- Information.) könnten zu Weihnachten 2017 in Bayern bis zu 4,6 Millionen Bäume verkauft worden sein.
Vermeidung
Auch zu den Festtagen sollten Lebensmitteln nur in verbrauchbarer Menge gekauft werden, damit sie nicht verderben. Aus Resten können gut schmeckende Gerichte (zutatenbasierte Suche auf Koch-Internetseiten) entstehen (siehe hierzu infoBlatt Lebensmittelabfälle und deren Vermeidung).
Geschenke sollten bedacht hochwertig gekauft werden. Auch qualitativ gute, gebrauchte Geschenke können Freude machen. Schlechte Qualität, Einwegartikel und Wegwerfprodukte werden dagegen rasch zu Abfall. Die Gebrauchtwarenkaufhäuser und -läden karitativ-gemeinnütziger Organisationen (KGOs) sind auch in der Advents- und Weihnachtszeit gut sortiert, was Kleidung, Spielzeug und Mobiliar (wie Möbel, Fahrräder und vieles andere mehr) betrifft. Es kann nur jedem empfohlen werden, dort einmal vorbeizuschauen. Derartige Läden nehmen nach den Feiertagen gerne auch nicht benötigte (Verlegenheits-)Geschenke an. Neue Geschirr- oder Handtücher, Tücher oder Stoffe können Geschenke-Verpackungen ersetzen. Vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit wäre Zeit, übrige, gut erhaltene, warme Kleidung aus den Kleiderschränken auszusortieren. Pfarreien, die Sozialkaufhäuser und Second hand-Läden in Bayern (LfU: Secondhand: Bauteile, Kleidung, Möbel und mehr. – Online- Information.) geben die Kleidung weiter.
Dekorationen brauchen nicht jedes Jahr, Modetrends folgend, gewechselt und dann aus Platzgründen wieder entsorgt zu werden. Wird ausgemustert, sollten gut erhaltene Dekorationen KGO-Betrieben gespendet werden, die dann für die Weitervermittlung und − auch ökologisch sinnvoll − für eine verlängerte Lebensdauer sorgen.
Langlebige, hochwertige Produkte sowie eine energiesparende und damit günstige Betriebsweise besonders bei der Weihnachtsbeleuchtung (Verwendung von LED, Zeitschaltung bei advent- und weihnachtlicher Außenbeleuchtung) sind sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. Leuchtmittel sollten in Ketten, Schläuchen etc. wenn möglich austauschbar eingebunden sein. In den Haushalten vorhandenes Bleilametta kann weiterhin verwendet werden. Ostereier lassen sich auch mit Naturmaterialien färben.
Weihnachtsbäume lassen sich in der Regel gehäckselt im Garten kompostieren oder zum Mulchen verwenden. Die Nadeln verrotten nur langsam, tragen daher zur Lockerung von Kompost und Boden bei. Als Brennstoffe für Hausfeuerungen (Kachelöfen, offene Kamine, Kaminöfen) sind unter anderem trockenes, naturbelassenes Scheitholz und Reisig und damit auch trockene Weihnachtsbäume zugelassen (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV). Weihnachtsbäume und Zweige müssen hierzu vollständig abgeschmückt, ohne Schneespray oder z.B. Lametta verziert und trocken sein.( UBA Umweltbundesamt: siehe Menü Kompost und Klärschlamm. – Online-Information).
Kerzenwachsreste werden in Pfarreien und auf manchen Wertstoffhöfen gesammelt, um sie karitativen Einrichtungen wie beispielsweise den Werkstätten der HerzogsägmühleHerzogsägmühle zuzuführen. Dort werden aus Kerzenwachsresten neue Produkte wie Fackeln hergestellt.
Abgelaufene, großformatige Fotokalender werden gelegentlich und nicht nur von karitativgemeinnütziger Seite zu Briefumschlägen, Tüten, Mappen und Tragetaschen, selbst zu Rucksäcken verarbeitet (siehe z. B. die SFZ Taschenwerkstatt).
Verwertung
Verwertbare Haushaltsabfälle wie Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe und Karton (PPK) sowie Bioabfall werden kommunal über das Holsystem (Tonnen, Gelber Sack) oder im Bringsystem über Wertstoffsammelsysteme (Wertstoffinsel oder -hof) erfasst. Vor der weiteren Entsorgung in Papierfabriken, Biogasanlagen, bei Kunststoffverwertern etc. werden die gesammelten Fraktionen sortiert.
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Zur Entsorgung informieren die Kommunen unter www.abfallberatung.bayern.de. Zur Förderung der Verwertung und Reduzierung des Restmülls sollten Abfälle auch an den Feiertagen getrennt werden.
So gehören nicht mehr genießbare Speisereste und Lebensmittelabfälle zum Restmüll. Die Kommune informiert, ob und unter welcher Voraussetzung diese Abfälle in die Biotonne gegeben werden dürfen. Rohe Gemüse- und Obstabfälle sollten immer als Bioabfall über die Bio- und nicht über die Restmülltonne entsorgt oder eigenkompostiert werden. Welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen, wird in diesem Video (UBA Umweltbundesamt: siehe Menü Kompost und Klärschlamm. – Online-Information) erläutert.
Weihnachtsbäume und Zweige müssen vor der Entsorgung vollständig abgeschmückt sein. Mit Dekorationsspray besprühte Zweige gehören in die Restmülltonne. In den meisten Kommunen laufen Sammelaktionen zur Entsorgung der Bäume. Andere Kommunen erfassen über Grüngutsammelstellen. Kleinere Zweige können auch in die Biotonne gegeben werden. Beide Erfassungssysteme sind auch für die Oster- und Pfingstdekoration aus Blumen sowie Baum- und Strauchmaterial geeignet. Fremdmaterialien wie Strohkränze oder Metallreife, Steckschaum, Draht zum Fixieren und Stützen, Dekorationen oder Klebereste sollten vorher entfernt werden, vorrangig um sie wiederzuverwenden, auch um sie, abhängig vom Material, als Wertstoff oder Restmüll zu entsorgen. Werden Fremdmaterialien nicht entfernt, gibt man die gebundenen Sträuße, Gestecke und Kränze in die Restmülltonne.
Geschenk-, Versand- und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (PPK) sind Altpapier.
Als Restmüll sollten Backpapier und Geschenk-Kunststofffolien sowie bestimmte Papiere einschließlich aus diesen Papieren gefertigte Geschenktüten etc. entsorgt werden ( UBA Umweltbundesamt: Papier, Recyclingpapier . – Online-Information.), Information der Kommune, Erkennung der einzelne Papiersorten ist nicht immer leicht). Leichtverpackungen aus Metall, Material-Verbunden, Glas oder Kunststoffen (Verkaufs- und Serviceverpackungen, siehe infoBlatt Verpackungsabfälle) werden über das kommunale Sammelsystem (gelber Sack / gelbe Tonne, Wertstoffhof oder -insel) entsorgt.
Zerbrochene Christbaumkugeln aus Glas gehören nicht in den Altglascontainer, sondern zum Restmüll. Das gleiche gilt für andere defekte Dekorationsgegenstände (wenn eine Materialart überwiegt, gegebenenfalls Entsorgung danach ausrichten, wie Metall, Holz). Besteht die Möglichkeit der Reparatur, sollte dieser der Vorzug vor der Entsorgung über die Restmülltonne gegeben werden.
Lampen (einzelne LED-Lampen) und Leuchten (Lichterketten und -schläuche sowie LED-Streifen ("Stripes")) sind Elektro- und Elektronikgeräte. Andere Beispiele sind quecksilberhaltige Gasentladungslampen oder z.B. Taschenlampen. Lampen sind separat von Leuchten zu erfassen. Fest verbaute Lampen gehören ebenfalls zu den Leuchten. Glüh- und Halogenlampen werden über die Restmülltonne entsorgt. Sie sind keine Geräte nach ElektroG. Bei Musikkarten mit Batterien für die Stromversorgung handelt es sich um Elektro(nik)geräte nach ElektroG. Nicht mehr gebrauchte Karten sind als Elektronik-Altgeräte (hier: Sammelgruppe 5: Kleingeräte, Sammelgruppen siehe EAR) zu entsorgen.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten können immer kostenlos an den kommunalen Sammelstellen oder i.a. auch im Fachhandel abgegeben werden. Zur Rücknahme verpflichtet ist der Fachhandel aber nur bei Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgroßgerätes kann ein Altgerät der gleichen Geräteart mit annähernd gleichen Funktionen beim Händler/Vertreiber abgegeben werden. Wird das Neugerät zum Privathaushalt geliefert, muss die Rücknahme des Altgeräts bereits beim Kauf angekündigt worden sein, damit sie kostenfrei ist. Ausnahmen sind Altgeräte mit einer Kantenlänge < 25 cm. Sie sind von diesen größeren Vertreibern generell zurückzunehmen; die Rücknahme ist nicht an den Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes geknüpft und auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Fachhändler mit Verkaufsflächen < 400 m² sind nicht zur Rücknahme verpflichtet, sie können Elektro(nik)-Altgeräte aber freiwillig zurücknehmen.
Zu entsorgendes Blei- oder Staniollametta ist bei der Problemabfallsammlung abzugeben (UBA 2014). Damit soll vor allem auch sichergestellt werden, dass kleinteiliges Blei separat erfasst wird und so gezielt der Blei-Verwertung zugeführt werden kann. Das gleiche gilt für Abfälle aus dem Bleigießen zu Silvester (Alternativen zum Bleigießen sind sinnvoll; siehe Stiftung Warentest 2017).
Mögliche Zuordnung der Abfälle (Vermeidungsmaßnahmen siehe auch "Vermeidung"):
Abfall |
Entsorgung für Privathaushalte |
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Lebensmittel-, Speise-, Bioabfall, Grüngut |
Weihnachtsbaum, Zweige etc.: Grünguterfassung (Aktionen, Sammelplätze in der Kommune, siehe www.abfallberatung.bayern.de) |
Bioabfall: Bioabfalltonne (kommunale Regelung zu zulässigen Abfällen beachten) |
Lebensmittelabfälle (sofern kein Bioabfall), Grüngut mit Floristikartikeln, gefärbte Eierschalen (außer z.B. Gemüsefarbe): |
Geschenk-, Versand-, Verkaufsverpackungen, sonstiges PPK (Papier, Pappe, Karton) |
PPK und PPK-Verpackungen: Papiertonne, Wertstoffhof, Papiercontainer (infoBlatt Altpapier) |
sonstiger Verpackungsabfall gelbe Tonne / Sack, Wertstoffhof, -insel (infoBlatt Verpackungsabfälle) |
Verschnitt und gebrauchtes Backpapier, von der Kommune ausgeschlossenes PPK: Restmülltonne |
Musikkarte |
Elektronik-Altgerät zur Kommune oder zum Handel (infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte) |
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Christbaumkugeln, Deko- und Floristik-Artikel, Ostereierfarben |
Deko- /Floristikartikel: |
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Christbaumkugeln, Deko-/ Floristikartikel, Ostereierfarben: Restmülltonne |
Lichterketten und |
Lichterketten, -schläuche, LED-Streifen und andere Leuchten ohne Glühlampen, einzelne LED-Lampen sowie in Leuchten fest verbaute LED etc.: Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Kommune (Wertstoffhof, Container) oder Handel (infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte) |
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Glühlampen, Halogenlampen: Restmüll |
Metalle, Lametta |
Bleilametta, bleihaltige Abfälle zu Silvester: Problemabfallsammlung (infoBlatt Problemabfälle) |
Aluminium, Zinn etc.: Altmetallerfassung |
Kunststofflametta: Restmülltonne |
Kerzen, abgelaufene Kalender |
Projekte in Schulen etc., Abgabe an z.B. KGOs |
Kalender: siehe PPK |
Kerzen: Restmülltonne |
Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen
Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach Gewerbeabfallverordnung grundsätzlich getrennt zu halten und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig zu verwerten. Abfälle zur Beseitigung sind der Kommune zu überlassen, die Überlassungspflichten gegenüber der GSB sind zu beachten (KrWG, BayAbfG, AbfPV, Abfall(wirtschafts)satzungen). Für Elektro(nik)-Altgeräte, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungsabfälle sind die spezielleren Rechtsvorschriften (ElektroG, BattG, VerpackV bzw. VerpackG (UBA Umweltbundesamt: Papier, Recyclingpapier. – Online-Information.)) zu beachten.
Rechtliche Kurzinformation
Zu beachten sind hier besonders die kommunalen Abfall(wirtschafts)satzungen und die unter der Überschrift "Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen" aufgeführten weiteren Rechtsvorschriften.
Ab 1. Januar 2019 tritt an die Stelle der Verpackungsverordnung das Verpackungsgesetz. Für Privathaushalte werden sich dadurch wenig Änderungen ergeben, für die Entsorgung von gewerblichen Verkaufs- sowie Transportverpackungen gilt § 15 Verpackungsgesetz.
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
15 01 - Gruppe der Verpackungsabfälle
20 01 01 - Papier und Pappe
20 01 08 - biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 - Bekleidung
20 01 11 - Textilien
20 01 21* - Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 33* - Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 - Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 35* - gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 - gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 38 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 - Kunststoffe
20 01 40 - Metalle
20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle
Vorschriften und Regeln
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die durch Artikel 11 Absatz 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist;
wird ersetzt ab 01.01.2019 durch : Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Mitteilungen 31 A und 31 B der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA M 31 A und M 31 B
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV)
vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2644) geändert worden ist.
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 16 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist
Die aufgeführten Rechtsvorschriften finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Abfall oder Luft (1. BImSchV) und Recht/Vollzug oder im Abfallratgeber Bayern.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen
BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2018): Zu gut für die Tonne. −
Online-Information, Berlin.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (o.J.): Tipps zur sparsamen Weihnachtsbeleuchtung. −. Online-Information, Berlin.
apm³ GmbH kommunalwirtschaft.eu (2017): Lebensmittelverschwendung. − Online-Information, Elmenhorst.
Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG (2017): Christbaumverkauf und Weihnachtsbäume in München. – Online-Information, München.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (o.J.): Energieatlas Bayern Beleuchtung. – Online-Information, München.
StMUV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2016-2018): Brand-gefährlich: Spraydosen, Brennholz: Gewinnung und Aufbereitung, Lichterketten – elektrische Weihnachtsbeleuchtungen. – VIS Verbraucherinformationssystem Bayern, München.
UBA (2014): Ökologisch und gesund durch Winter, Weihnachtszeit und ins neue Jahr. − Ratgeber: 8 Seiten, auch Online-Information, Dessau-Roßlau.
UBA (2014): Heizen mit Holz. – Ratgeber: 24 Seiten, Dessau-Roßlau.
Stiftung Warentest (2017): Bleigießen: Besser bleifrei ins Neue Jahr. – Online-Information, Berlin.
LfU (2013):Oh Tannenbaum. – UmweltWissen: 4 Seiten, Augsburg.
LfU (Hrsg.) (2010): Heizen mit Holz in Kaminöfen, Tipps zur umweltfreundlichen Bedienung –
für eine entspannte Nachbarschaft. − Broschüre: 28 Seiten, Augsburg.
infoBlatt "Weihnachtsabfälle"
Die Publikationsreihe "infoBlatt" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt wertvolle Tipps rund um die Behandlung einzelner Abfallarten.