Weihnachten und Abfälle
Zentrale Aussage
Rund um Weihnachten und andere Festtage steigt der Konsum deutlich an. Durch bewusstes Ein¬kaufen und vorausschauendes Planen können unnötige Abfälle vermieden werden. Überlegen Sie sich, ob Sie vor Ort kaufen oder online-bestellen. Hochwertige Neu- und Gebrauchtwaren aus Gebraucht¬waren- und Sozialkaufhäusern für den Eigengebrauch oder als Geschenke werden in der Regel deutlich länger genutzt als Billig- und Einwegprodukte. Es gibt Alternativen zu Geschenkpapier. Lebensmittel sollten nach Plan eingekauft und bevorratet werden. Reste können für die Zubereitung weiterer Gerichte verwendet werden, sodass nichts verdirbt. Fährt man ein paar Tage weg, können verderbliche Lebensmittel mitgenommen oder eingefroren werden.
Anfallende Abfälle werden nach den kommunalen und rechtlichen Vorgaben getrennt gesammelt und entsorgt.
Andere Begriffe / Synonyme
Haushalts-/ Siedlungsabfälle, gewerbliche Siedlungsabfälle nach Gewerbeabfallverordnung
Herkunft
Die Abfälle fallen im Advent, an Weihnachten und in der nachweihnachtlichen Zeit, aber auch zu Ostern, Pfingsten, bei Geburtstagsfeiern und festlichen Anlässen in Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie in Industrie- und Gewerbebetrieben an.
Eigenschaften
Bei Christ- oder Weihnachtsbäumen handelt es sich in der Regel um in Deutschland oder angrenzen-den Ländern produzierte Plantagenbäume. Zudem werden Bäume aus heimischem natürlichem oder ökologischem Anbau angeboten. Weihnachtsbäume aus heimischem Anbau bedeuten kürzere Trans-portwege. Mehrjährige natürliche Bäume, die als Christbäume geschnitten werden, konnten CO2 verbrauchen. Man erhält die Bäume auch als Topfpflanzen. Ferner sind Kunstbäume aus schwer entflammbarem PVC und anderen erdölbasierten Kunststoffen erhältlich, die dann dafür viele Jahre verwendet werden können.
Christbaumkugeln bestehen aus dünnem Glas, das innen mit einer Silberauflage verspiegelt und außen mit Farbe und Dekor versehen ist. Es gibt sie auch aus Kunststoff oder als Pappvarianten.
Lametta wird aus Blei mit einer Zinnauflage, anderem Metall z. B. Aluminium oder aus metallisiertem Kunststoff hergestellt. Bleilametta erkennt man am höheren Gewicht. Metallisiertes Kunststofflametta reißt weniger leicht als Metalllametta.
Dekorationsgegenstände und -artikel bestehen aus einem Material (Keramik-Christbaumhalter, Osterhase aus Holz) oder Materialkombinationen. Neben Kunststoffen, Keramik und Holz können Stoff, Watte, Stroh, Bast und Wachs, Salzteig etc. verwendet sein.
Kerzen werden vor allem aus Paraffin, Stearin und Bienenwachs gefertigt. Elektro(nik)geräte in Form von Kerzen besitzen Lampen und in der Regel Batterien.
Ältere Lichterketten und Lichterschläuche, -netze und Leuchtfiguren /-dekorationen wie beleuch¬tete Schneekugeln enthalten mitunter noch Glüh- oder Halogenlampen. Neuere Produkte wie Dekogläser, Dekolampen und Lichtleisten /-streifen sind mit Leuchtdioden (LED) ausgestattet. LED zeichnen sich durch einen geringeren Energieverbrauch (rund 80 % weniger Strom) und eine höhere Lebensdauer aus.
Musikkarten enthalten Knopfzellen (Batterien) und elektronische Bauteile, weshalb es sich dabei um Elektro(nik)geräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes handelt.
Geschenkpapiere und -kartons besitzen ein mit Druckfarben oder Lacken erzeugtes Dekor, teils mit Metallisierung oder Kunststoffschicht. Daneben werden Kunststofffolien angeboten, aber auch Recycling-Geschenkpapiere.
Backpapier ist in der Regel beidseitig beschichtet. Nach dem Backen haften Gebäckreste und Fett an. Zudem kann es bei hohen Temperaturen ankohlen. Benutztes Backpapier und Abschnitte nicht benutz-ten Papiers sind daher nicht geeignet, als Altpapier recycelt zu werden.
Korken von Wein- und Sektflaschen bestehen aus Kunststoff, Silikon oder Naturkork.
Ostereierfarben enthalten im Allgemeinen keine gefährlichen Stoffe und sind daher nicht mit GHS-Piktogrammen gekennzeichnet. Zum Färben eignen sich viele Naturmaterialien.
Lebensmittel sind Thema des infoBlatts Lebensmittelabfälle, für Verpackungsabfälle siehe infoBlatt Verpackungsabfälle, für Bleilametta und andere Problemstoffe das infoBlatt Problemabfälle.
Statistische Daten
In der Zeit um Weihnachten und Neujahr fallen im Privathaushalt neben dem Weihnachtsbaum erfahrungsgemäß mindestens 10 bis 15 Volumen-Prozent mehr Siedlungsabfälle an als während des Jahres: Geschenk- und Versandverpackungen, sonstiger Verpackungsabfall, Weihnachtspost (mit zusätzlicher Werbung zu Fest- und Jahreswechsel) oder abgelaufene Wandkalender etc. Ähnlich verhält es sich bei anderen Festtagen.
Zu den Festtagen sollen deutschlandweit bis zu 25 Millionen Weihnachtsbäume gekauft werden (BLE).
Vermeidung
Auch zu den Festtagen sollten verderbliche, nicht konservierbare Lebensmittel (z.B. Blattsalat) nur in verbrauchbarer Menge gekauft werden. Aus Resten können schmackhafte Gerichte (Koch-Internet-seiten, BMEL, siehe "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen") entstehen. Bei Restaurantbestellungen können ggf. eigene „Behälter“ mitgebracht werden oder in Mehrwegverpackungen (-behältern) bestellt werden (FAQ Mehrwegangebotspflicht).
Geschenke sollten sinnvoll und hochwertig sein. Auch qualitativ gute gebrauchte Geschenke machen Freude. Schlechte Qualität, Einwegartikel und Wegwerfprodukte werden dagegen rasch zu Abfall. Gebrauchtwaren- und Sozialkaufhäuser bieten gerade in der Vorweihnachtszeit viele Spielzeuge, Weihnachtsschmuck, sonstige Verschenkartikel oder Fahrräder an. Nach den Feiertagen kann man dort die nicht benötigten (Verlegenheits-)Geschenke als Spende abgeben. Neue Geschirr- und Handtücher, Schals und Stoffe können als Geschenk-Verpackung dienen. Kaufen Sie Kleidung, die passen muss, nur in Vor-Ort-Geschäften oder bevorzugt bei Onlinehändlern, von denen Sie bereits passende tragbare Mode erhalten haben. Damit könnten einzelne Paketretouren vermieden werden (ARD 2025: So viele Retouren wie noch nie).
Dekorationen brauchen nicht jedes Jahr, Modetrends folgend, komplett gewechselt und dann aus Platzgründen wieder entsorgt werden. Sie werden in manchen Familien von Generation zu Generation weitergegeben. Wird ausgemustert, können gut erhaltene Dekorationen z. B. an Gebrauchtwaren- und Sozialkaufhäuser und -läden abgegeben werden, die dann für die Weitervermittlung und so für eine ver-längerte Lebensdauer sorgen. Langlebige, hochwertige Produkte sowie eine energiesparende und damit günstige Betriebsweise besonders bei der Weihnachtsbeleuchtung (Verwendung von LED, Zeitschaltung bei advent- und weihnachtlicher Außenbeleuchtung) sind ökologisch sinnvoll. In den Haushalten vorhandenes Bleilametta kann weiterhin verwendet werden (Vorsicht bei Kleinkindern, dass diese keine kleinen Teile an Lametta verschlucken). Feuerwerkskörper sollten nur in verbrauchbaren Mengen gekauft werden. Ostereier lassen sich auch mit Naturmaterialien, u.a. Zwiebelschalen, färben.
Als Brennstoffe für Hausfeuerungen (Kachelöfen, offene Kamine, Kaminöfen) ist trockenes, naturbelas-senes Scheitholz zugelassen (Zum Feuchtegehalt etc. siehe Veröffentlichungen zu Heizen mit Holz oder Brennholz unter "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen"). Weihnachtsbäume lassen sich in der Regel gehäckselt im Garten kompostieren oder zum Mulchen verwenden. Die Nadeln verrotten nur langsam, tragen aber zur Lockerung von Kompost und Boden bei. Weihnachtsbäume müssen vollständig abgeschmückt sein.
Aus Kerzenwachsresten können im Rahmen von Schulprojekten oder z. B. in sozialen Werkstätten wie der Herzogsägmühle neue Produkte gefertigt werden. Die Wachsreste sollten möglichst keine Fremdstoffe, Dekorationen, Sand und Schmutz, aufweisen.
Korken aus Naturkork werden von unterschiedlichen Akteuren (Wertstoffhöfe, auch z.B. NABU) zur Herstellung von Dämmstoffen gesammelt.
Verwertung
Zur Sortierung und Aufbereitungstechniken, zur biologischen Abfallbehandlung und weiteren bei Siedlungsabfällen wie Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe und Karton (PPK) oder Bioabfall angewandten Verfahren kommunaler Abfallbewirtschaftung siehe z. B. UBA 2018. Unter "Vermeidung" sind Maßnahmen aufgeführt, die Rohstoffe wie Kerzenwachs ersetzen und als Verwertung gesehen werden können.
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Zu Entsorgungsfragen informiert die kommunale Abfallberatung (siehe Aufkleber Papiertonne, Abfall-ABC etc., auch andere Akteure wie: Mülltrennung wirkt, UBA, BMUKN). Viele Abfälle sollen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist beispielsweise geregelt, dass Besitzer von Altgeräten diese getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall (Restmüll) nur an Erfassungsberechtigte abgeben dürfen. Besitzer/Endnutzer (aus privaten Haushalten und Gewerbetrie-ben) haben Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen vor der Abgabe zu entfernen, sofern die Entnahme zerstörungsfrei möglich ist. Im Folgenden wird das Vorgehen näher beschrieben:
Privathaushalte dürfen Elektro- und Elektronik-Altgeräte nur an den folgenden vier Stellen (sowie bei von diesen Stellen beauftragten Dritten) abgegeben werden:
- Kommunale Sammelstellen, z. B. Wertstoffhof, Recyclingcenter
- Handel (stationärer und Online-Handel)
- . Hersteller der Elektro- und Elektronikgerät
- Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
Andere Akteure dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht annehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die kommunale Abfallberatung.
Zum Handel gehören größere Elektro-Fachhändler (mindestens 400 m² Verkaufsfläche) sowie Lebensmittelhändler (mind. 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die auch Elektrogeräte verkaufen). Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgroßgerätes kann ein Altgerät der gleichen Geräteart mit annähernd gleichen Funktionen beim Händler / Vertreiber abgegeben werden (z.B. Röhrenfernseher gegen Flachbild-Fernseher). Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm können bei diesen größeren Vertrei-bern immer, auch ohne Neukauf, zurückgegeben werden. Hierbei ist die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Nicht zur Rücknahme verpflichtete Händler können Elektro(nik)-Altgeräte auch freiwillig zurücknehmen (Näheres siehe ElektroG, LAGA M 31 A). Achten Sie auf die beim Online-Kauf erhaltenen Informationen oder sprechen Sie mit dem Händler vor Ort (ggf. Abfallberatung).
Bei Musikkarten mit Batterien für die Stromversorgung handelt es sich um Elektro(nik)geräte nach ElektroG. Zu entsorgende Karten sind den Kleingeräten zuzuordnen. Fragen Sie am Wertstoffhof beim Personal nach, wie mit den Karten verfahren werden soll.
Lampen (alle Beleuchtungsmittel, wie z. B. einzelne LED-Lampen) und Leuchten (also die Halterung der Lampe, Lichterketten und Lichterschläuche, batteriebetriebene Kerzen mit Lampe sowie LED-Streifen ("Strips")) sind ebenfalls Elektro- und Elektronikgeräte. Entnehmbare Lampen (Sammelgruppe 3) sind separat von den Leuchten abzugeben und zu erfassen. Fest verbaute Lampen gehören zu den Leuchten (Sammelgruppe 4 oder 5: Groß- (SG 4; Länge oder Breite des Geräts größer als 50 cm) und Kleingerät (SG 5)). Glüh- und Halogenlampen werden über die Restmülltonne entsorgt. Sie sind keine Geräte nach ElektroG.
Gerätebatterien einschließlich Knopfzellen und Akkus für Elektrogeräte können an ausgewiesenen Sammelstellen (Sammelkartons, -behälter) z.B. beim Handel und Wertstoffhof abgegeben werden. Über freiwillige Sammelstellen bei Betrieben, Behörden etc. können sie ebenfalls entsorgt werden (BattDG). Achten Sie auf Sammelkartons, Beschilderung und Entsorgungshinweise sowie Sammelbehälter am Wertstoffhof. Im Falle von Lithium (Li)-haltigen Batterien, Knopfzellen und Akkus sollten die Pole mit Klebestreifen abgeklebt werden.
Abfall |
Entsorgung 1 |
Entsorgung 2 | Entworgung 3 |
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Weihnachtsbaum, Lebensmittel-, Speise-, Bioabfall, Grüngut |
Weihnachtsbaum, Zweige etc.: Grünguterfassung (Aktionen, Sammelplätze in der Kommune) |
Bioabfall: Bioabfalltonne, -erfassung (kommunale Regelung zu zulässigen Abfällen beachten) |
Lebensmittelabfälle |
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Geschenk-, Versand-, weitere Verpackungen, Geschenk-, Back- und weiteres PPK (Papier, Pappe, Karton) |
PPK und PPK-Verpackungen: |
sonstiger Verpackungsabfall gelbe Tonne / Sack, Wertstoffhof, -insel (infoBlatt Verpackungsabfälle) |
Verschnitt und gebrauchtes Backpapier, von der Kommune ausgeschlossenes PPK: Restmülltonne |
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Musikkarte |
Elektronik-Altgerät zur Kommune oder zum Handel (infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte) |
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Christbaumkugeln, Deko- und Floristik-Artikel, Ostereierfarben |
Deko- /Floristikartikel: |
gekochte Zwiebelschalen vom Ostereierfärben: Bioabfall |
Christbaumkugeln, Deko-/ Floristikartikel, Ostereierfarben: Restmülltonne |
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Lichterketten und |
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Kommune (Wertstoffhof, Container) oder Handel (weitere Akteure siehe oben oder Elektro- und Elektronik-Altgeräte |
Gerätebatterien: Sammelbehälter im Handel und in der Kommune (z.B. Wertstoffhof) |
Glühlampen, Halogenlampen: Restmüll |
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Metalle, Lametta |
Blei: Problemabfallsammlung (infoBlatt Problemabfälle) |
Aluminium, Zinn etc.: Altmetallerfassung |
Kunststofflametta: Restmülltonne |
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Kerzen, Korken (von Getränkeflaschen) |
Kerzen: Wertstoffhof |
Korken aus Naturkork: Wertstoffhof oder z.B. NABU-Sammelstelle |
Silikon- und Kunststoffkorken, Kronkorken: als Verpackungsabfall in gelbe Tonne / gelber Sack, zu Wertstoffhof, -insel oder mit Flasche entsorgen (Rückgabe an Handel (Pfandflasche, Dose DPG) oder mit Glasflasche zum Altglascontainer) |
Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen
Siehe "Vermeidung" und zum Onlinehandel die Handlungshilfe des IZU, verlinkt unter „Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen".
Gewerbliche Siedlungsabfälle nach Gewerbeabfallverordnung sind grundsätzlich nach ihren einzelnen Fraktionen getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig durch Vor-bereitung zur Wiederverwendung oder Recycling zu verwerten. Zu Ausnahmen von der Getrennthal-tungspflicht und Vorbehandlungspflicht sowie Dokumentation siehe LAGA-Mitteilung 34. Für Abfälle zur Beseitigung gelten Überlassungspflichten (KrWG, BayAbfG, AbfPV, siehe auch § 7 GewAbfV, jeweilige Abfall(wirtschafts)satzung und Informationen, zu recherchieren z. B. über kommunale Abfallberatung). Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungsabfälle gibt es spezielle Rechtsvorschriften (ElektroG, BattDG (Batteriekategorien siehe Art. 3 Verordnung (EU) 2023/1542) und Stiftung ear: Batteriezuordnung, VerpackG). Hieraus resultieren gegebenenfalls Rücknahmepflichten z. B. für Händler.
Rechtliche Kurzinformation
Zu beachten sind die kommunalen Abfall(wirtschafts)satzungen und die unter der Überschrift "Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen" aufgeführten und weitere Rechtsvorschriften.
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
15 01 Gruppe der Verpackungsabfälle
20 01 01 Papier und Pappe
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
Vorschriften und Regeln
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286) geändert worden ist
- Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, LAGA-Mitteilungen 31 A und 31 B der Bund/Länder-Arbeitsgemein-schaft Abfall, LAGA M 31 A und M 31 B
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batte-rierecht-Durchführungsgesetz – BattDG) vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 233), vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 233), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286) geändert worden ist
- Originalfassung und konsolidierte Fassungen der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 233) geändert worden ist
- Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehand-lungs- und Aufbereitungsanlagen, LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA M 34
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayeri-sches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl. S. 578)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4676) geändert worden ist
Die aufgeführten Rechtsvorschriften sowie das BayAbfG und die AbfPV (Menü Bayern) finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Abfall/Recycling oder Luft (1. BImSchV), Recht/Vollzug.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen
- BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (o.J.): Zu gut für die Tonne. − Online-Information, Berlin.
- BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (2023): Woher kommen unsere Weihnachtsbäume?. – Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, Bonn.
- ARD Tagesschau (2025): So viele Retouren wie noch nie. – Online-Information, Hamburg (NDR).
- UBA Umweltbundesamt (2025, 2024, 2023, 2021, 2018, 2014): Labelratgeber, Recyclingpapier ist gut für die Umwelt, Ökologisch zertifizierte Weihnachtsbäume aus der Region bevorzugen, Was Sie beim Weihnachtsbaum-Kauf beachten sollten, Heizen mit Holz, Ratgeber Abfälle im Haushalt, Bewährte Verfahren zur kommunalen Abfallbewirtschaftung, – Online-Informationen, Ratgeber: 61 S., Dessau-Roßlau.
- Stiftung Warentest (2021): Bleigießen: Besser bleifrei ins Neue Jahr. – Online-Information, Berlin.
Abfallratgeber Bayern (o.J.): Bioabfall. – Online-Information, München (StMUV). - StMUV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2024, 2022, 2024, o.J.): Brand-gefährlich: Spraydosen, Brennholz: Gewinnung und Aufbereitung, Lichterketten, Luftschlangenspray, Kerzen, Können Dekorationsgegenstände gefährlich sein, Nachhaltiger Konsum: Einkaufen. – Online-Verbraucherportal Bayern, München.
- LfU (Hrsg.) (2024): Heizen mit Holz in Kaminöfen, Tipps zur umweltfreundlichen Bedienung für eine entspannte Nachbarschaft. – Broschüre: 36 Seiten, Augsburg.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (o.J.): Energieatlas Bayern, Beleuchtung. – Online-Information, München.
- IZU Infozentrum UmweltWirtschaft (2025): Nachhaltigkeit im Onlinehandel: Studie zeigt Defizite auf – Online-Information. Augsburg (LfU).
infoBlatt "Weihnachtsabfälle"
Die Publikationsreihe "infoBlatt" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt wertvolle Tipps rund um die Behandlung einzelner Abfallarten.
