ABFALLRATGEBER BAYERN

Weitervermittlung gebrauchter Kleider durch soziale Einrichtungen

Frau, die sich Gebrauchtkleidung ansieht

Zahlreiche Betriebe karitativ-gemeinnütziger Organisationen (KGOs) widmen sich der Weitervermittlung und Pflege gut erhaltener Secondhand-Kleider in Städten und Gemeinden Bayerns.

Einrichtungen zur Weitervermittlung gebrauchter Kleidung in Bayern

2011 hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die vorliegende Aufstellung erstmals aufgelegt, die keinen Anspruch auf Vollzähligkeit erheben kann. Die Einträge sind jeweils mit den Betrieben abgestimmt. Ergänzungen oder Korrekturen zur Aktualisierung der Auflistung, können Sie uns gerne per E-Mail mitteilen.

Die hier genannten Einrichtungen werden durch periodisch stattfindende Kleiderbasare von Nachbarschaftshilfen, Tauschring-Aktivitäten etc. in den Gemeinden oder gelegentliche Flohmärkte von KGO-Seite ergänzt.

Die Auflistung kann auch dem gegenseitigen Austausch, der Zusammenarbeit und Vernetzung der Einrichtungen dienen und den Kommunen (Landkreisen und Städten) vor Augen führen, wie weit nachhaltiges Handeln bei der Vermeidung von Abfällen (§ 3 und § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz ) bereits gediehen ist.

Im "Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte" wird beschrieben, was Kommunen für den Ressourcen- und den Klimaschutz leisten können, wenn sie die Vermeidung von Abfällen thematisieren.

Die Aktivitäten der nachfolgend gelisteten Einrichtungen sind wichtiger Teil der im Leitfaden empfohlenen Maßnahmen für Konzepte zur Vermeidung von Abfällen. Lassen Sie uns neben dem sozialen Handeln verstärkt und flächendeckend Kreisläufe pflegen, die eine Abfallbehandlung noch länger aufschieben!

Die Karte soll dem Bürger helfen, Sozialkaufhäuser, Läden und Kleiderkammern zu finden, bei denen er wirklich gut erhaltene und saubere Sachen für einen guten Zweck abgeben bzw. spenden oder auch selbst erwerben kann.
Die Einrichtungen freuen sich über persönliche Spenden zur Weitervermittlung an Dritte mit zumeist geringeren Mitteln. Viele KGOs beschäftigen und qualifizieren Langzeitarbeitslose oder Menschen mit sozialen Problemen. Erlöse werden wiederum zu sozialen Zwecken eingesetzt.

Altkleidersammlungen

Für die Sammlung von Altkleidern und sonstigen Textilien aus privaten Haushalten gibt es ferner gewerbliche, karitativ-gemeinnützige oder kommunale Erfassungssysteme (Altkleider-Container, Straßensammlungen). Dort können saubere Alttextilien und zusammengebundene Schuhe in verschlossenen haushaltsüblichen Plastiktüten überlassen werden.

Derart entsorgte Sachen sind aber abfallrechtlich Abfall − zumindest bis zur Entscheidung über ihren weiteren Weg (Sortierung). Diese Kleider werden größtenteils exportiert. Bedürftigen in Deutschland kann daher gesichert nur über die direkte Abgabe an Kaufhäuser, Läden und Kleiderkammern geholfen werden.

Nicht in die Kleidersammlung gehören nasse oder verschmutzte Kleidung und Wäsche, deutlich abgetragene Schuhe, Einzelschuhe, Gummistiefel, Ski- oder Schlittschuhe bzw. sonstiger Hausrat. Saubere, aber beschädigte Baumwoll- oder Wollsachen eignen sich aber sehr wohl für das Recycling, gehören daher nicht in den Restmüll. Im Zweifel berät hier die kommunale Abfallberatung des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder des Abfallzweckverbands.

Ein zunehmendes Problem für gewerbliche und karitativ-gemeinnützige Sammler, die ihre Sammlung ordnungsgemäß der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Umweltamt der kreisfreien Stadt) angezeigt haben, sind nicht angezeigte und nicht zugelassene, somit illegale Sammelaktivitäten, sowohl bei der Container- als auch der Straßensammlung, auf öffentlichem wie privatem Grund. Hinweise auf nicht zulässige Sammlungen sollten daher im Rahmen vorliegender Liste der für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuständigen Stelle beim Umweltamt der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Dort können bei Bedarf auch nähere Informationen über bereits angezeigte Sammlungen eingeholt werden.

Der Dachverband FairWertung e.V. gibt Orientierungshilfen hinsichtlich seriöser Sammelaktivitäten und Exporte nach Übersee. Er wird von Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest und auch vom Bayerischen Landesamt für Umwelt empfohlen. FairWertung ist erreichbar unter www.fairwertung.de. Auch der Fachverband Textilrecycling des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) geht im eigenen Interesse gegen illegale Sammelaktivitäten vor.

Europäische Sortierfachbetriebe arbeiten in der Regel sehr effizient. Sie sortieren aus der Originalsammelware über 50% als Secondhand-Bekleidung aus, die in Deutschland, im sonstigen Mittel- und in Osteuropa, in Afrika und Asien wieder getragen werden kann. Mit diesen Sorten lässt sich Geld verdienen. Bis zu 40% der Textilien können noch dem Recycling zugeführt werden, zur Herstellung von Putzlappen, als gerissene Baumwolle zur Fertigung von Dämmstoffen bzw. bei Wolle zur Herstellung neuer Wollschals, zur Wiederverwendung von Knöpfen, zur Verwertung der Metalle etc.). Etwa 6% der Originalsammelware eignen sich noch für eine energetische Verwertung, 4% sind Restmüll. Für die Entsorgung der Abfälle zur Verwertung (Recycling, energetische Verwertung) und diejenigen zur Beseitigung müssen die Sortierbetriebe in der Regel mal mehr mal weniger bezahlen, was dann zuungunsten des Erlöses aus dem wiederverwendbaren Material geht. Sie sind daher wie die Sammler nur an gut erhaltenen Kleidern und Haustextilien interessiert.

Aufgabe zumindest der kommunalen Abfallwirtschaft ist es aber, saubere, nicht mehr tragbare Alttextilien einer Verwertung zuzuführen. Einige Kommunen stellen daher eigene Container auf, um auch dieses Material zu erfassen. Saubere Alttextilien gehören aus Gründen der Ressourceneffizienz keinesfalls zum Restmüll!

Unter https://www.lfu.bayern.de/abfall/abfallvermeidung_umweltschutz/index.htm finden sich Informationen zur Abfallvermeidung und zur Nachhaltigkeit. Dort steht auch der Endbericht der Universität Augsburg von 2007 zum LfU-Projekt "Optimierung der Erfassung von Gebrauchtmobiliar in Bayern mit dem Ziel einer Erhöhung der Wiederverwendungsquote" zur Verfügung sowie Präsentationsmaterial zum Endbericht (PDF – 2,1MB). Ansatzweise sind die Lösungsvorschläge auch auf die Weitervermittlung von Kleidern übertragbar.

Weiterhin darf auf das infoBlatt "Gebrauchte Kleider und Textilien" aus der LfU-Reihe zur Abfallwirtschaft verwiesen werden sowie auf den Bericht des LfU zu "Gebrauchte Kleidung mit Heimtextilien in Bayern".

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