Eigenkompostierung

Zentrale Aussage
In jedem Garten müssen dem Boden Nährstoffe und Humus, die die Pflanzen verbrauchen, wieder zugeführt werden, da er sonst auf Dauer auslaugt. Dem Boden pflanzliches Material kompostiert wieder zurückzugeben, ist die natürlichste Art, Nährstoffe im Kreislauf zu führen.
Energieaufwendig hergestellte Kunstdünger oder Erdenpackungen mit zumeist hohem, von weit her transportiertem Torfanteil können so eingespart werden − auch finanziell durchaus lohnenswert. Moore bleiben als Lebensraum erhalten, beim Torfabbau freiwerdende Treibhausgase werden vermieden. Über den kurzen Weg durch den Garten zum Komposthaufen lassen sich Energie und Emissionen einsparen. Nach Abfallwirtschaftsplan Bayern ist einer vernünftig betriebenen, dezentralen Eigenkompostierung wertzuschätzen, sie soll soweit möglich aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Anleitungen zur optimierten Eigenkompostierung können die Haushalte bei ihrer Arbeit unterstützen.
Nicht jeder Grünschnitt und nicht alle Küchenreste eignen sich für den eigenen Kompost. So fällt Bioabfall an, der dann über den öffentlich-rechtlichen Entsorger zentralen Anlagen zur Behandlung und stofflichen Verwertung zuzuführen ist. Eigenkompostierung und Biotonne (gegebenenfalls auch andere Erfassungssysteme) schließen sich daher nicht aus, sondern ergänzen sich.
Wenn die Biotonne über die Gebühr für die Restmüllabfuhr mitfinanziert wird und nicht extra zu bezahlen ist, werden auch nur diejenigen kompostieren, die wirklich zum natürlichen Ressourcen- und Nährstoffkreislauf in ihren Gärten beitragen wollen. Das würde das allgemein gute Image der Eigenkompostierung unterstützen.
Denkbare Eingriffe von Aufsichtsbehörden scheinen aus fachlicher Sicht bis auf Ausnahmefälle wie Nachbarschaftskonflikte nicht angemessen, die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers und seiner Fachberater in Frage zu stellen. Eine vernünftig durchgeführte Eigenkompostierung mit Ausbringung im eigenen Garten ist für die Umwelt nachhaltig. Hier sollte auch künftig von den Aufsichtsbehörden mit Augenmaß vorgegangen werden.
Andere Begriffe / Synonyme
Gartenabfälle, Grünschnitt, Grüngut, Biogut, Bioabfall, pflanzliche Küchenabfälle, Küchenreste für Komposthaufen, Kompostmieten, Holzlattenkomposter, Balkonkomposter, Schnellkomposter, Wurmkisten
Herkunft
Privatgärten, gemeinschaftliche Eigenkompostierung, Schrebergärten, Schul(lern)gärten, Gärtnereien
Eigenschaften
Die Kompostierung ist Abbild der natürlichen Umsetzung leicht abbaubaren, pflanzlichen und tierischen Biomaterials zu Nährstoffen und Humus, die dann Pflanzen und Bodenorganismen wieder zur Verfügung stehen (Nährstoffkreislauf, Erhalt von Boden und natürlichem Gleichgewicht). Sie beschleunigt diese Prozesse nur. An der Umsetzung beteiligt sind vor allem biochemische und mikrobiologische Vorgänge durch aerobe Bakterien, Würmer, Asseln, Pilze und weitere Mikroorganismen. Zum erforderlichen Grundstück und den zur Eigenkompostierung geeigneten Materialien siehe "Verwertung".
Statistische Daten
In Bayern geben die jährlichen Abfallbilanzen Auskunft über die Entsorgung und Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Hausmüll – Bilanzen). Eigenkompostierte Mengen lassen sich nicht nach § 21 KrWG bilanzieren, es liegen auch keine Mengenschätzungen vor.
Vermeidung
Hobbygärtnerinnen und -gärtner verwenden Grünschnitt, pflanzliche Reste aus dem Nutzgarten und Laub aus seinem Garten aus gartenbaulichen Gründen zum Mulchen oder zur Kompostierung. Auch geeignete pflanzliche Küchenreste können kompostiert werden. Entsorgt ein Hobbygärtner auf diese Weise Abfall? Wie könnte er argumentieren? Ich will mich dessen, was ich selber kompostiere, nicht entledigen. Ich gebe die tatsächliche Sachherrschaft über diese Stoffe unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht auf, denn ich bestimme den Zweck: Ich will selber Gartenerde daraus fertigen, will den natürlichen Kreislauf nur beschleunigen. Somit verringere ich bewusst oder unbewusst Abfall, schaffe Ressourcen und benötige selber keine mehr, wie beispielsweise Kunstdünger oder Torferden aus den Gartencentern. Ich handele nach dem Subsidiaritätsprinzip eigenverantwortlich und in aller Regel ordnungsgemäß und schadlos für Mensch und Umwelt. Zudem verbrauche ich beim Kompostieren lediglich Energie für den Elektrohäcksler und körpereigene Energie (was auch seiner Gesundheit zugutekommt). Häcksler lassen sich mieten oder unter Nachbarn auch gemeinsam nutzen – eine weitere Möglichkeit, Abfälle zu vermeiden. Beim richtigen "Betrieb" des Komposthaufens oder Komposters werden Emissionen vermieden, wie z. B. Methan (CH4). Das beim Abbau entstehende Kohlendioxid (CO2) ist im Biokreislauf neutral. Über Kompostbeigaben Kohlenstoff im Boden zu speichern, ist ein kostengünstiger Beitrag zum Klimaschutz.
Würde weniger eigenkompostiert, müsste zunehmend auf Kunstdünger und Torferden zurückgegriffen werden. Kunstdünger herzustellen, ist sehr energieaufwendig. Für den Abbau von Torf zur Herstellung von Erden werden Moore rückgebaut − wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie CO2-Speicher. Dabei werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt, vor allem CO2, Lachgas (N2O: rund 310-mal klimaschädlicher als CO2) und in geringerem Maße auch Methan (CH4) (LfU 2017). Derartige Alternativen für den Hobbygarten, den Verlust an Biomasse und Dünger im Garten infolge ständigen Pflanzenschnitts zu kompensieren, sind daher wenig befriedigend.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz soll bei der Abfallentsorgung diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet. Hierbei sind insbesondere die zu erwartenden Emissionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen und die einzusetzende oder zu gewinnende Energie zu berücksichtigen. Die Eigenkompostierung schneidet hier sicherlich am besten ab, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird.
Wenn dem Garten auf Nutz- und Rasenflächen im Nährstoffkreislauf nicht mehr organische Materie zugesetzt wird, als ihm entnommen wurde, kann es kaum zur Überdüngung kommen. Kunstdünger kann jedoch als Konzentrat leicht in Mengen aufgetragen werden, die in Gemüse und Grundwasser zu Nitratbelastung führen können.
Verwertung
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Eigenkompostierung um eine Aufbereitung von Grünschnitt aus dem eigenen Garten und hierfür brauchbaren pflanzlichen Küchenresten zu Kompost. Dieser darf dann im Garten als Erdmaterial wieder dem Ressourcen- und Nährstoffkreislauf zugeführt werden (Recycling).
Kompostier- oder vergärbare Materialien aus Garten und Küche, die nicht im Garten verbleiben können oder sollen, sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) als Bioabfall zur Verwertung zu überlassen. Material aus nicht privater Herkunft kann z. B. einem mit der Pflege beauftragten Gartenbaubetrieb überlassen werden (§ 2 Nr. 6 BioAbfV).
Überlassungspflichtige Bioabfälle sind seit 01.01.2015 getrennt zu sammeln. Sie dürfen daher in der Regel nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Verwertet wird dann in Anlagen zur Vergärung (Biogasanlagen) oder Kompostierung.
Hinweise zur fachgerechten Kompostierung
Der Kompostplatz sollte ausreichend groß und schattig sowie windgeschützt angelegt werden, um einer Austrocknung des Rotteguts entgegenzuwirken. Der Kompostplatz ist außerdem in einem ausreichenden Abstand zu Nachbarn zu platzieren, insbesondere zu Terrassen oder Fenstern.
Das Material für den Kompost sollte eine gute Mischung aus Strukturmaterial (ca. 1/3 des Rotteguts gehäckselte, möglichst noch gequetschte Zweige, um den an der Umsetzung beteiligten Bakterien größere Oberflächen zu bieten), Blättern, Rasenschnitt und rohen pflanzlichen Küchenresten sein. So kann der Verdichtung durch Blätter und Rasenschnitt begegnet und das nötige Luftporenvolumen geschaffen werden.
Das Material darf keine Schad- und Störstoffe enthalten. Daher wird von Holzasche-Zugaben zum Kompost oder auch deren direkter Verwertung im Garten abgeraten, selbst wenn sie von naturbelassenem Holz stammen (siehe infoBlatt Holzaschen).
Wichtig für eine optimierte Umsetzung des Ausgangsmaterials sind genügend Luftsauerstoff und Wasser im System. Der Haufen darf − auch im Randbereich − nicht austrocknen (ein Anzeiger für Trockenheit sind Ameisennester) oder zu feucht sein (wenn sich durch Quetschen von Kompost mit der Hand Wasser herauspressen lässt). Er sollte jährlich an einen benachbarten Platz umgesetzt und das Material zur guten Belüftung auch zwischenzeitig gelegentlich gewendet werden. Damit lassen sich Fäulnisprozesse, die auch durch ein zu viel an unvermischt eingebrachten Grasschnitt entstehen können, und entsprechende Geruchsbildung vermeiden. Es empfiehlt sich, Grasschnitt vor der Aufgabe antrocknen zu lassen und mit bereits vorhandenem Material zu vermischen.
Nach zwei- bis dreimaligem Umsetzen erhält man ein krümeliges, frisch nach Walderde duftendes Material, aus dem je nach Verwendung Reste des Strukturmaterials abgesiebt werden können. Nicht abgetrennt kann es aber festem Boden untergemischt Struktur geben und Bodenluft zuführen helfen. Abgesiebtes Strukturmaterial wird ein weiteres Mal kompostiert oder über die Biotonne entsorgt.
Kompost eignet sich zur Düngung unter anderem mit Stickstoff in Form von Nitrat (NO3-), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O) anstelle von Kunstdünger, zur Bodenverbesserung und Rückführung von Humus. Dieses gilt nicht nur für den Nutzgartenbereich, sondern auch für Rasenflächen, auf die er in der Feinfraktion (hierzu muss er aber gesiebt werden) möglichst vor Regentagen (für den besseren Eintrag) locker wie Kunstdünger aufgebracht werden kann. Das regelmäßige Mähen des Rasens führt mit der Zeit zu Humusabbau und vor allem Stickstoffmangel, was durch Kompostgaben ausgeglichen werden kann.
Legt man die in der Bioabfallverordnung festgelegte Obergrenze maximaler Kompostgaben von 20 t Trockenmasse pro Hektar alle drei Jahre zugrunde, ergibt dies z. B. nach Kern (2012) eine spezifische Kompostgabe von durchschnittlich 1,1 kg Kompost (Frischmasse) je Quadratmeter Gartenfläche und Jahr. Andere Quellen wie z. B. UBA 2015 (Kompostfibel) geben Empfehlungen für fachgerechte Aufbringmengen, unterteilt in verschiedene, z. B. stark zehrende, Pflanzenarten. Kompostfibel und UBA-Texte 09/2021 informieren über die Mindest- bzw. vorzuhaltende Gartenfläche.
Zur Überdüngung im Garten kann es besonders dann kommen, wenn zusätzlich Kunstdünger – und dieser möglicherweise noch im Übermaß − aufgetragen wird. Kunstdünger ist bei regelmäßigen Kompostgaben grundsätzlich nicht notwendig.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind auch im Kompost zu finden, es sei denn, es handelte sich um biologisch vollständig abbaubare Mittel.
Da Zimmer- und Balkonpflanzen häufiger von Krankheiten oder Plagen (Wolllaus etc.) befallen sind, ist hier mit Vorsicht umzugehen. Sonst läuft man Gefahr, selbst zu deren Verbreitung beizutragen. Im Zweifelsfall sind befallene Pflanzen über die Biotonne zu entsorgen.
Bei ungünstigen Standortgegebenheiten sind auch Geruchsbeeinträchtigungen der Nachbarschaft nicht auszuschließen. Für ein verträgliches Miteinander ist deshalb in solchen Fällen auf eine Eigenkompostierung eher zu verzichten.
Zum Vorgang der Kompostierung siehe im Einzelnen: UBA 2015, BGK, LfU 2013, LfU 2011 und vor allem FGW 1999 (siehe "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen").
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
In Haushalten mit Gärten sollten anfallende Gemüse- und Obstabschnitte sowie Grünschnitt wegen des Eigenbedarfs an Dünger und Erden möglichst eigenkompostiert werden.
Unkräuter und Samenstände (wegen unerwünschter Verbreitung) sowie gespritzte und behandelte Obstschalen, Materialien tierischen Ursprungs und (zubereitete) Speisereste sollten über die Biotonne (gegebenenfalls auch andere Erfassungssysteme) entsorgt werden. Tierische Abfälle und Speisereste sind bei der Eigenkompostierung wegen möglichen Nagetierbefalls und vermehrter Geruchsemissionen nicht zu verwenden. Aus seuchenhygienischen, geruchlichen und ästhetischen Gründen sind tierische Ausscheidungen ebenfalls Tabu.
Da deshalb nicht sämtliches organische Material aus dem Garten und der Küche auf den eigenen Komposthaufen oder Komposter kommen sollte, sind Eigenkompostierung und Biotonne kein Gegensatz, sondern ein Miteinander.
Falls Abfälle in einer Biogasanlage verwertet werden, dürfen in der Regel auch tierische Abfälle und Speisereste in die Biotonne (siehe jedoch Hinweise der kommunalen Abfallberatung). Biogas- und Kompostieranlagen können Krankheitserreger und unerwünschte Samen besser abtöten, als dies bei der Eigenkompostierung der Fall ist, da hier höhere Behandlungstemperaturen erreicht werden.
Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen
Größere oder gewerbliche Mengen an Biomaterial, wie sie beispielsweise bei Sturmschäden oder der Fällung größerer Bäume anfallen, können in der Regel dem jeweils beauftragten Gartenbaubetrieb zur ordnungsgemäßen Entsorgung übergeben werden. Dieser darf bei gärtnerischen Dienstleistungen auf fremden Flächen angefallene pflanzliche Bioabfälle auch eigenverwerten (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 Nr. 6 BioAbfV).
Bei der Entsorgung von Bioabfällen aus nicht privater Herkunft ist die Gewerbeabfallverordnung zu beachten. Gewerbliche Entsorger lassen sich z. B. über das Fachbetrieberegister finden.
Rechtliche Kurzinformation
In Abschnitt III „Fachliche Ziele und Maßnahmen für Siedlungs- und Gewerbeabfälle“ des Abfall-wirtschaftsplans Bayern findet sich die Eigenkompostierung dem Kapitel 1.1 "Abfallvermeidung, Wiederverwendung" zugeordnet. Sie soll soweit möglich aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden.
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) gilt bislang nicht für Haus-, Nutz- und Kleingärten (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BioAbfV). Es ist eine Novellierung der BioAbfV vorgesehen. Ob sich hierdurch etwas am Geltungsbereich der Verordnung ändert, ist aktuell nicht bekannt.
Der Abfallbegriff ist mit § 3 Abs. 1 in Verbindung mit den Abs. 2 bis 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt. Zu den Überlassungspflichten siehe § 17, zur Getrenntsammlungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger § 20 Abs. 2 KrWG.
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
- 20 01 08 - biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
- 20 02 01 - biologisch abbaubare Abfälle
Vorschriften und Regeln
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz − KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung − BioAbfV) vom 4. April 2013 (BGBl. I S. 658), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700; 2023 I Nr. 153) geändert worden ist
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz − BayAbfG) vom 9. August 1996 (GVBl S. 396), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 578)
Die hier oder im Text aufgeführten Rechtsvorschriften finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Recht/Vollzug.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen
BGK Bundesgütegemeinschaft Kompost (o.J.): Selbst kompostieren, Eigenkompostierung.– Online-Informationen, Köln.
LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Hrsg.) (2017): Eigenverwertung und illegale Beseitigung von Bioabfällen. – Bericht: 133 S., Dresden.
UBA Umweltbundesamt (2015): Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen, Kompostfibel. – Online-Information, Ratgeber: 36 S., Dessau-Roßlau.
UBA (2021, 2015): Ermittlung von Kriterien für hochwertige anderweitige Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen, Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen. – Texte 09/2021: 167 S., Kurzfassung Texte 84/2014: 14 S., Dessau-Roßlau.
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg. 2015): Hochwertige Verwertung von Bioabfällen. – Leitfaden: 148 S., Karlsruhe.
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2024): Bioabfälle. – Online-Information, Berlin.
Kern, Michael (2012): Biotonne versus Eigenkompostierung – Stand und Perspektiven. − Tagungsband 6. Biomasse-Forum: S. 39-50, Bad Hersfeld (Witzenhausen-Institut GmbH).
bifa Umweltinstitut (2015): Eigenverwertung von Bioabfällen – Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Entsorgung. – bifa-Text Nr. 65 (BKG), Augsburg.
LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013): Den eigenen Kompost aufsetzen. − UmweltWissen – Praxis: 10 S., Augsburg.
LfU (2011): Kompostierung - hygienische Aspekte. − UmweltWissen – Praxis: 17 S., Augsburg.
LfU (2017): Kompost nutzen, Moore schützen. − UmweltWissen Natur: 15 S., Augsburg.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Warum ist Kompostieren wichtig? − Online-Information, Hannover.
LfL Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (o.J.): Haus- und Kleingarten, − Online-Information u.a. zu Feuerbrand, Freising.
FGW Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau Weihenstephan (1999): Leitfaden für die Kompostierung im Garten. − Leitfaden: 62 S., Freising.
Infoblatt "Eigenkompostierung"
InfBlatt "Eigenkompostierung - PDF