ABFALLRATGEBER BAYERN

Mehrweg ist der bessere Weg - auch bei „Coffee to go“!

Leere Coffe to go-Pappbecher

Kaffee zum Mitnehmen – „Coffee to go“ – ist auch in Bayern ein beliebter Alltagsbegleiter. Bislang wird er meist in Einwegbechern ausgeschenkt. Dabei verbrauchen Einwegbecher große Mengen an Ressourcen und ihre Lebensdauer ist kurz. Nach durchschnittlich 15 Minuten werden sie zu Abfall. Pro Jahr kommt in Deutschland durch Coffee to go-Becher eine unvorstellbare Menge zusammen: Stündlich werden rd. 320.000 Einwegbecher verbraucht. Das macht rd. drei Milliarden Becher im Jahr. Für deren Herstellung werden zehntausende Tonnen Holz und Kunststoff sowie Milliarden Liter an Wasser benötigt. Diese Ressourcen gehen verloren, da ein Recycling hier große Probleme bereitet.

Das große Volumen der Becher erfordert ein ständiges Leeren der Abfallbehälter in den Städten und Gemeinden. Ein Teil der Becher schafft es erst gar nicht in die Abfallbehälter und wird leider stattdessen auf der Straße oder in der freien Natur einfach weggeworfen (Littering).

Bis zu 60 Einwegbecher pro Jahr kann ein Mehrwegbecher ersetzen. Er trägt somit sehr erfolgreich zur Einsparung von Ressourcen und Abfall bei. Die Ökobilanz für Mehrwegbecher aus hochwertigem Kunststoff oder Aluminium fällt in den meisten Studien positiv aus.

Mehrwegpflicht ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 besteht durch das Verpackungsgesetz eine bundesweite Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie. Gastronom*innen, die Restaurants, Cafés und Bistros betreiben, sind verpflichtet ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegsysteme bieten ökonomische und ökologische Vorteile, da weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt im Coffee-to-go Bereich materialunabhängig für Getränkebecher aus sämtlichen Verpackungsarten.

Die Mehrwegangebotspflicht richtet sich an Letztvertreiber von Lebensmittel- und Getränkeverpackungen aus Einwegkunststoffen. Eine Ausnahme gilt für kleine Unternehmen. Falls in einem Betrieb fünf oder weniger Beschäftigte arbeiten und die Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter beträgt sind diese Betriebe nicht verpflichtet, ein Mehrwegsystem anzubieten. In diesen Fällen müssen jedoch von Kunden selbst mitgebrachte Behältnisse befüllt werden. Von Seiten des Kunden wie des Geschäfts gilt es, hygienische Grundregeln einzuhalten. Selbstverständlich ist, dass nur saubere Becher bzw. Tassen zurück genommen werden.

Ausführliche Informationen sowie FAQs zur Mehrwegangebotspflicht für

Umweltauswirkungen bei der Herstellung von Einwegbechern

Die meisten Einwegbecher bestehen aus frischen Papierfasern, für deren Herstellung in aller Regel Neumaterial eingesetzt wird, wozu Bäume gefällt werden müssen. Nur selten erhält man Einwegbecher, für deren Produktion zu einem gewissen Anteil Recyclingpapierfasern genutzt werden.

Um ein Eindringen der Feuchtigkeit in die Pappe zu verhindern und damit die Stabilität des Bechers zu erhöhen, bestehen die Einwegbecher nicht nur aus Pappe, sondern anteilig auch aus Kunststoff. Ein durchschnittlicher Einwegbecher besteht zu mindestens vier Prozent aus Kunststoff – dazu kommt noch der Plastikdeckel und gelegentlich Rührstäbchen, Papiermanschetten oder Tragehilfen aus Pappe.

  • Für Herstellung der Polyethylen-Beschichtungen der Becherinnenseiten und Polystyrol-Deckel werden jährlich ca. 22.000 Tonnen Rohöl verbraucht.
  • Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauchten Coffee to go–Becher entstehen CO2-Emissionen von rund 83.000 Tonnen.
  • Die Herstellung der Polystyrol-Deckel verursacht zusätzlich rund 28.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.
  • Viele der weggeworfenen Coffee to go-Becher werden achtlos weggeworfen und verschmutzen Straßen, öffentliche Plätze und die Natur.

 

Praxishilfe zur Befüllung mitgebrachter Kaffeebecher- und Tassen

Vom Kunden mitgebrachte Becher müssen geeignet und augenscheinlich sauber sein. Anderenfalls sollten die Becher von der Wiederbefüllung ausgeschlossen werden.
Die Becher sollten vom Kunden außerhalb des Hygienebereichs abgestellt werden können. Denkbar wäre beispielsweise ein speziell dafür ausgewiesener Platz im Thekenbereich.
Der Umgang mit den kundeneigenen Bechern sollte möglichst berührungslos erfolgen. Idealerweise verwendet man ein eigenes Gefäß (z.B. Milchschaumkännchen) und befüllt damit berührungslos den kundeneigenen Becher.
Wenn Sie Vollautomaten verwenden, achten Sie insbesondere darauf, dass der Abfüllstutzen nicht den Becher bzw. den Inhalt berührt.
Der Becherdeckel muss vom Kunden selbst abgenommen und aufgebracht werden.
Die Abstellfläche für kundeneigene Becher muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
Händewaschen sollte geübte Praxis nach Becheraustausch sein.
Die Arbeitsabläufe bei der Befüllung von mitgebrachten Mehrwegbechern sollten in einer Arbeitsanweisung für das Personal schriftlich festgehalten werden und Inhalt der regelmäßigen Hygieneschulungen sein.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Lebensmittel­überwachungsbehörde.
Relevante Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene-­Verordnung (LMHV), Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Praxishilfe "Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse" (PDF)

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