ABFALLRATGEBER BAYERN

Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung

alte Möbel

Zentrale Aussage

Die Weitervermittlung und Reparatur gut erhaltener gebrauchter Gegenstände zählen zu den klassischen Maßnahmen der Vermeidung von Abfällen. Im vorliegenden infoBlatt geht es um "Möbel und mehr". Überwiegend vermitteln hier Betriebe karitativ-gemeinnütziger Organisationen (KGOs), seltener die Kommune selbst oder private Unternehmen. Die Versorgung der Bevölkerung mit als notwendig erachteten Gütern und deren Erhalt sowie die Beschäftigung und Ausbildung schwer vermittelbarer Mitbürger ist Teil der Daseinsfürsorge. Sie gehören daher zum Kernbereich künftiger kommunaler Abfallvermeidungskonzepte. Um den Kommunen die Erstellung derartiger Konzepte zu erleichtern, steht seit Juli 2016 ein Leitfaden des Bayerischen Umweltministeriums zur Verfügung.

Wo bereits KGOs wirken, brauchen die Kommunen nur mehr koordinierend und unterstützend einzugreifen, wo Hilfe nötig und auch erbeten wird. Das könnte bei der Lager-, der Transportkapazität und der Arbeitskraft der Fall sein, wenn künftig bei Notlagen, wie nach Hochwässern, oder bei der Flüchtlingshilfe auch die Gebrauchtwarenkaufhäuser der Region mit einbezogen werden, um gut Erhaltenes rasch und in größerer Menge zu den Empfängern zu bringen.

Viel zu häufig landen gut erhaltene Gebrauchtmöbel aber noch beim Sperrmüll, weil sie allzu kurzfristig von den Betrieben nicht abgeholt werden können. So empfiehlt sich die "schonende Sperrmüllerfassung". Ebenfalls abfallwirtschaftlich erwünscht ist, wenn die Kommunen auf Wertstoffhöfen als noch funktionsfähig übergebene elektrische und elektronische Geräte getrennt von denjenigen für das Recycling lagern und an interessierte Dritte zur weiteren Nutzung abgeben würden. Die öffentliche Hand hat nach Abfallwirtschaftsplan Bayern "vorbildhaft" und nachhaltig dazu beizutragen, dass Abfälle über Maßnahmen zur Wieder- und Weiterverwendung oder auch in "Vorbereitung zur Wiederverwendung" vermieden werden.

Andere Begriffe / Synonyme

Gebrauchtmöbel, gebrauchte Möbel, Secondhand-Möbel, Altmöbel, alte Möbel, Büromöbel, Gebrauchtgarnitur, Einrichtungsgegenstände, Hausinventar, Hausrat, Gebrauchträder, Sportgeräte

Herkunft

Gebrauchtmobiliar stammt aus privaten Haushalten und Büros, Werkstätten oder Möbelmärkten. Zur Wieder- oder Weiterverwendung soll es gut erhalten oder mit wenig Aufwand reparabel sein.

Eigenschaften

"Gebrauchtmobiliar" ist der sperrige Anteil aus gebrauchtem Hausrat. Dieser Begriff umfasst insbesondere folgende Einrichtungsgegenstände:

  • Möbel für den Innen- und Außenbereich
  • Webteppiche
  • größere Wandbilder
  • größere Elektronik-Geräte (wie Fernseher, Radiorecorder, Flachbildschirme, Stereoanlagen, Computer, Drucker, Scanner)
  • größere Elektro-Geräte (Herde, Kühlgeräte, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen etc. oder Leuchten wie Hänge- oder Stehlampen)
  • große Topfpflanzen (lebendes Mobiliar)
  • Sportgeräte (wie Heimtrainer, Fahrräder, Schlitten, Ski, Falt- oder Schlauchboote etc.)
  • größere Gartengeräte (Schubkarren, Handgeräte, Motorgeräte)
  • größere Spielgeräte (Roller, Tretautos, Trampoline) etc.

"Gut erhalten" oder mitnahmefähig sind Gebrauchtmöbel nach Herzog (2007), wenn sie

  • in Ordnung oder intakt sind, unabhängig von Geschmack oder Trend,
  • (möglichst) aus Vollholz bestehen, selbst wenn sie kleinere Schäden aufweisen,
  • vor der Abholung noch aufgebaut sind,
  • noch (mindestens) zweimal ab- und aufgebaut werden können.

Gebrauchtmöbel bestehen überwiegend aus Holz (Natur- oder Vollholz, behandeltes Holz, Sperrholz, Press-Spanplatten), Kunststoff, Metall (insbesondere Beschläge und Verbindungselemente, Einsätze, Federkerne), Glas, Leder und Textil (z. B. Baumwollbezüge), Schaumstoff (z. B. Sitzmöbel), Beschichtungen, Beläge (Furniere) wie Linoleum, Kork, Melaminharz (Resopal) sowie Keramik.

Zum Schutz der Oberfläche werden Möbel fast immer behandelt: Entweder erhalten sie eine Lackschicht oder sie werden als Holzmöbel lasiert, gewachst oder geölt. Je nach verwendetem Material oder Behandlungsart können von Möbeln – neuen wie alten – Schadstoffbelastungen ausgehen (siehe ecomoebel Schadstoffprüfung und UBA Umweltfreundliche Beschaffung sowie Gesundes Wohnen, aber auch unter "Verwertung" Absatz 2).

Nicht ausgeschlossen werden kann auch ein Befall gebrauchter Möbel durch Ungeziefer. Die Möbel sollten daher für den Verkauf gereinigt werden, vielleicht schon in Absprache mit dem Käufer. Bei Sitz- und Liegemöbeln geht es da um Hausstaubmilben. Gebrauchte Matratzen werden in der Regel nicht weiter verwendet oder sollten bei einem besonders guten Erhaltungszustand einer mobilen, chemiefreien Matratzen-Reinigung unterzogen werden. Eine generelle Zusammenarbeit der vermittelnden Einrichtungen mit Reinigungsfirmen wird empfohlen.

Elektro- und Elektronik-Geräte müssen vor der Weitervermittlung ebenfalls intakt oder mit gerin-gem Aufwand seitens der weitervermittelnden Stelle reparabel sein. Um Mängelreklamationen vorzubeugen, sollten die Geräte generell einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Denkbar wäre auch, sie im Einzelfall Erwerbern gegen eine Einverständniserklärung zu überlassen, die nachweislich in der Lage sind, sie wieder instand zu setzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrräder, die von sozialen Einrichtungen wieder "aufgemöbelt" und in einem sicheren Zustand einer Wiederverwendung zugeführt werden (siehe auch unter "Entsorgung haushaltsüblicher Mengen" Listen der KGOs in Bayern).

Statistische Daten

Zur Wieder- oder Weiterverwendung von Gebrauchtmobiliar gibt es keine Datenerhebungen. So lassen sich Mengen nur näherungsweise schätzen: Um das Jahr 1990 herum wurden jährlich über 10 Millionen Kubikmeter (das entspricht mehr als 7 Millionen Tonnen) Holz, Holzwerk- und Kunststoffe, Metalle und andere Materialien zu Möbeln verarbeitet und in Deutschland verkauft (Schätzung von INFU Institut für Umweltforschung der Universität Dortmund). Angesichts stagnierender bis rückläufiger Einwohnerzahlen kann davon ausgegangen werden, dass diese Abschätzung weiterhin zutrifft.

Die Möbel fallen nach durchschnittlich 15 Jahren zur Entsorgung an (weiterhin INFU, mündliche Mitteilung Dr. Werner Baumann). 5-7 Prozent dieser Möbel seien gut erhalten und somit für eine Wieder- oder Weiterverwendung grundsätzlich geeignet. Bei 5 Prozent fallen bundesweit 350.000 Tonnen Gebrauchtmöbel zur Wieder- und Weiterverwendung an, bei 7 Prozent wären es 490.000 Tonnen jährlich.

Unter Zugrundelegung der Einwohnerzahlen Ende des Jahres 2015 von 82,2 Millionen in Deutschland und 12,8 Millionen in Bayern lassen sich daraus für Bayern zwischen 54.500 und 76.400 Tonnen gut erhaltener Gebrauchtmöbel pro Jahr errechnen. Das wären im Jahr pro Bürger rund 4 bis 6 Kilogramm. Selbst diese scheinbar geringe Menge steht nicht komplett zur Wiederverwendung zur Verfügung, weil ein unbekannter Anteil gut erhaltener Möbel zusammen mit dem Sperrmüll entsorgt wird (daher die Anregung der "sanften oder schonenden Sperrmüllabfuhr", siehe Vermeidung).

Nach Abschätzung des LfU auf Grundlage von Anzahl und Größe der KGOs in Bayern (circa 30 große, circa 80 mittlere und circa 70 kleinere Betriebe, siehe Listen unter "Entsorgung haushaltsüblicher Mengen") dürfen pro Jahr vermittelte Gebrauchtwaren mit einem Durchsatz von jeweils rund 1.800, 800 und 200 Tonnen angenommen werden. Das ergibt einen Durchsatz von rund 132.000 Tonnen Hausratswaren pro Jahr in Bayern. Zwei Drittel hiervon werden dem Gebrauchtmobiliar zugerechnet. So verbleiben rund 88.000 Tonnen weitervermittelten Gebrauchtmobiliars pro Jahr. Hiervon wiederum werden drei Viertel den Möbeln zugerechnet. Damit würden die KGOs in Bayern rund 66.000 Tonnen Gebrauchtmöbel pro Jahr vermitteln. Hinzu kommen noch gut erhaltene, privat oder gewerblich vermittelte Gebrauchtmöbel.

Vermeidung

Gut erhaltene, nicht mehr benötigte Möbel können verkauft, überlassen (Wohnungsauflösung), verschenkt oder karitativ-gemeinnützigen Organisationen (KGOs) gespendet werden. Sie sollten möglichst nicht als Sperrmüll entsorgt werden.

Die Erfassung von Sperrmüll soll nach Abfallwirtschaftsplan Bayern so erfolgen, dass Möglichkeiten zur Wiederverwendung genutzt werden können. Einige wenige Kommunen haben positive Erfahrungen mit der so genannten "sanften oder schonenden Sperrmüllabfuhr" gemacht: Gut erhaltene Stücke werden von einem dem Pressfahrzeug vorausfahrenden Möbelwagen übernommen (siehe z. B. Umweltbericht des Kommunalreferats der Landeshauptstadt München S. 13) und dem dann in der Regel betriebseigenen Gebrauchtmöbelhaus überbracht. Hier bieten sich aber auch Gelegenheiten einer Zusammenarbeit zwischen Kommune und KGO. Mit der schonenden Sperrmüllabfuhr können aber keine zerlegbaren Möbel mehr gewonnen werden. Diese müssten, um sie zu erhalten, sorgsam abgebaut und in ihren Einzelteilen komplett bewahrt werden, was bei der Entsorgung als Sperrmüll nicht gegeben ist. Sie dürften auch nicht bei widrigen Witterungsverhältnissen und Tage vor dem Termin rausgestellt werden. Hier gilt es, den Bürger entsprechend zu sensibilisieren.

Gut erhaltenes Mobiliar besserer Qualität ist vielleicht noch keine Antiquität, aber es hat wie diese Vergangenheit und Charme. Immer handelt es sich um Einzelstücke, die helfen, eine Wohnung individuell auszustatten und vielleicht auf Dauer einzurichten, weil es hochwertige Stücke sind, die man behalten will. Das wäre dann ebenfalls ein Beitrag zur Abfallvermeidung. Wer fühlte sich nicht von folgenden Präsentationen angesprochen: www.stilbruch.de, www.zweitsinn.de oder den "Plattformen fürs zweite Möbelleben" .

In welchem Rahmen kann Gebrauchtmobiliar direkt oder indirekt als Abfall vermieden werden?

  • Durch Wiederverwendung (nach § 3 Abs. 20 u. 21 KrWG) infolge Weitergabe oder Weitervermittlung und den Erwerb gut erhaltener Gebrauchtwaren, ohne oder nach geringfügiger Reparatur (auch in Reparatur- respektive Repair-Cafés),
  • durch Weiterverwendung (nach Kap. II Abs. 1.3 Spiegelstrich 5 AbfPV) wie z. B.: Kleiderschrank wird zur Vitrine, Zinkwanne oder Schubkarre zum Pflanzgefäß umfunktioniert, ein Dreschflegel zum Schmuckstück an der Wand, oder
  • durch Vorbereitung zur Wiederverwendung (einem Verwertungsverfahren nach § 3 Abs. 24 KrWG): Größere Reparatur bei Möbeln oder neue Möbel aus Möbelresten (Spann 2001), Patchwork aus Kleiderresten oder "aus zwei mach eins" bei Fahrrädern werden bewahrenswerte Bestandteile durch Zerlegung oder Demontage zur Wiederverwendung vorbereitet, um daraus hochwertig Neues zu schaffen und so letztlich Abfall zu vermeiden (suche auch unter "up-cycling"). Das Gebrauchtmobiliar kann unverändert bleiben, aber auch aufgearbeitet, also beispielsweise restauriert, bemalt oder sonst wie künstlerisch umgestaltet werden (wie bei www.zweitsinn.de3), um auch zahlungskräftigere Käuferkreise anzusprechen (up-cycling).

Die KGOs betreiben Möbelgeschäfte und Gebrauchtwarenkaufhäuser, um Mittel für ihre sozialen Tätigkeiten zu erwirtschaften sowie Menschen in Arbeit zu bringen und hierfür auch auszubilden, die sonst ungeschult auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt keine Chance hätten. Mit der Weitervermittlung durch KGOs werden somit die ökologische (Ressourcenschonung durch Verlängerung der Lebenszeit von Gütern, deren Ökoeffizienz, Verringerung von Emissionen etc.) und die soziale Komponente der Nachhaltigkeit wirksam. Zur Stärkung der dritten, der ökonomischen Komponente hatte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen mit Prof. Dr. Tuma vom Lehrstuhl für Production & Supply Chain Management der Universität Augsburg 2006 das Projekt "Optimierung der Erfassung von Gebrauchtmobiliar mit dem Ziel einer Erhöhung der Wiederverwendungsquote" durchgeführt. Im Projekt erarbeitete Best Practice-Beispiele können den Betrieben zu einer ökonomischeren Betriebsführung verhelfen (siehe hierzu Präsentationsmaterial zum Endbericht, insbesondere ab S. 27).

Im zweiten Projekt mit Prof. Dr. Tuma ist von der Universität Augsburg und dem LfU im Auftrage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ein Leitfaden erarbeitet worden, der Hilfestellung bei der Erarbeitung künftiger kommunaler Abfallvermeidungskonzepte geben kann. Der Leitfaden wurde im Juli 2016 vom StMUV veröffentlicht .Er führt als Maßnahmen zur Abfallvermeidung in den Kommunen unter anderem Gebrauchtwarenkaufhäuser, Repair Cafés, Mobile Reparaturzentren, die Sanfte Sperrmüllabfuhr, Abfallvermeidungszentren und Bauteilbörsen.

Hier wären Modelle einer engeren Zusammenarbeit der Kommune mit einer oder mehreren KGOs denkbar. So könnte eine schonende Sperrmüllerfassung auch zusammen mit KGOs organisiert werden, so dass gut erhaltenes Gebrauchtmobiliar aus dem Sperrmüll für die Weitervermittlung gerettet werden könnte oder zumindest Bestandteile hieraus (wie Schubladen statt der ganzen, nicht mehr erhaltungswürdigen Kommode). Einzelteile wären auch für Bastler, den Werkunterricht an Schulen oder für Ferienprogramme interessant (vgl. Spann 2001). Ferner ließen sich Bauteilbörsen für zunächst immobile (Bau-)Teile aus nicht zu erhaltenden Gebäuden zu deren Wieder- oder Weiterverwendung in Zusammenarbeit mit KGOs einrichten (siehe hierzu im folgenden Kapitel auch die AbfPV). In Bayern gibt es derzeit keine Bauteilbörsen, mit Ausnahme der "Börse für historische Baustoffe" beim Landkreis Aschaffenburg.

Abfallwirtschaftlich erwünscht ist es, wenn Wertstoffhöfe als funktionsfähig übergebene elektrische und elektronische Geräte getrennt von denjenigen für das Recycling lagern und an interessierte Dritte zur weiteren Nutzung abgeben würden. Das könnte um Geräte erweitert werden, die allem Anschein nach mit geringem Aufwand reparabel wären, wenn diese an soziale Einrichtungen abgegeben werden, die zu kleineren Reparaturen in der Lage sind. Damit könnte der Ressourcen und Klimaschutz erweitert werden.

Ein multinational tätiger Einrichtungskonzern hat 2014 aus Marketinggründen eine lebenslange Rücknahmegarantie für nahezu all seine Produkte abgegeben: Danach werden dort nach dem 24. August 2014 verkaufte Artikel, Möbel oder Haushaltswaren, ohne Zeitbegrenzung und Abnutzung zurückgenommen und der seinerzeitige Kaufpreis dafür gegen Quittung in voller Höhe rückerstattet. Zurückgegebene Waren werden aber unmittelbar dem Recycling, also keiner Wiederverwendung mehr zugeführt. So dreht sich die Verkaufsspirale noch schneller und ein ressourceneffizientes, nachhaltiges Wirtschaften mit derlei Artikeln ist nicht mehr möglich. Es muss auch nicht mehr auf Qualität geachtet werden und ein sorgsames Umgehen mit den Sachen erübrigt sich.

Zurzeit werden aber in vielen Kommunen, auch landkreisangehörigen Gemeinden, Repair Cafés gegründet: Ende 2016 gab es bayernweit einschließlich sozialer Reparaturbetriebe bereits mindestens 141 derartige Einrichtungen. In den Reparatur Cafés kann der Bürger sein Gebrauchtmobiliar (zumeist Elektrogeräte und Fahrräder, aber auch kleinere Möbel etc.) unter Anleitung selber reparieren und dann weiter nutzen. In der Regel finden die "Cafés" alle zwei Monate statt. Zur Förderung der sich auch Repair Cafés nennenden Einrichtungen sind diese 2015 mit in die LfU-Listen zur "Weitervermittlung und Pflege gebrauchter Möbel und mehr durch soziale Einrichtungen" aufgenommen worden (verlinkt unter "Entsorgung haushaltsüblicher Mengen"). Darüber hinaus stehen die gewohnten Reparaturwerkstätten zur Verfügung.

Verwertung

Ältere FCKW-haltige Kühlgeräte und Gefrierschränke mit sehr hohem Energieverbrauch, die zudem leicht vereisen, sollten nicht mehr weitervermittelt werden. Sie sind aus dem Verkehr zu ziehen und den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) entsprechend zu verwerten. Aber auch bei der Herstellung von Geräten ist Energie verbraucht, sind Emissionen freigesetzt worden, die virtuell als "Graue Energie" oder „Graue Emissionen“ auch klimarelevanter Art noch an das Gerät gebunden sind (vgl. auch § 6 Abs. 2 Punkte 1 und 3 KrWG). Geräte generell zu frühzeitig zu entsorgen, nur aus Gründen eines geringeren betrieblichen Energieverbrauchs jüngerer Geräte, wäre insgesamt gesehen weder energie- noch ressourceneffizient.

In Einzelteilen nicht mehr wieder- oder weiterverwendbares Gebrauchtmobiliar ist Sperrmüll, soll aber nach Abfallwirtschaftsplan Bayern (Kap. III, Abs. 1.2.10 AbfPV) möglichst noch als Wertstoffquelle genutzt werden (siehe infoBlatt Sperrmüll). Hierfür sollten die verwertbaren Bestandteile nahe am Anfallort und sortenrein (z. B. in Wertstoffhöfen) erfasst und einer weiteren Verwertung zugeführt werden (siehe hierzu infoBlatt Altholz). Die stoffliche steht grundsätzlich vor der energetischen Verwertung. Dabei sollten aber keine Schadstoffe Eingang in Wertstoffkreisläufe finden. Das ist gerade bei Altholz nicht ohne Belang, hat das LfU doch in handelsüblichen Rohspanplatten aus dem Baumarkt erhebliche Schadstoffgehalte analysiert . Im Zweifel ist dann die energetische Verwertung der stofflichen vorzuziehen. Auch das ist ein Anreiz, auf gut erhaltene Vollholzmöbel zu setzen.

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen

Aus sozialen und ökologischen, auch den Klimaschutz betreffenden Gründen empfiehlt es sich, alle Möglichkeiten der Weitervermittlung gut erhaltenen Gebrauchtmobiliars vorrangig gegenüber der Sperrmüllentsorgung zu nutzen (siehe auch LfU: Weitervermittlung von Gebrauchtwaren mit dem Anspruch der Nachhaltigkeit). Das Material kann hierzu auf Trödel- und Flohmärkten sowie Möbelbörsen oder per Zeitungsanzeigen verkauft, versteigert (z. B. bei www.ebay.de), verschenkt (unter der Hand, kommunale Verschenk- und Tauschbörsen im Internet etc.) oder karitativ-gemeinnützigen Organisationen (KGOs) für deren soziale Tätigkeiten gespendet werden. Einige Kommunen (z. B. München und Umland) haben – sehr vorbildlich – digitale Secondhand- und Reparaturführer erarbeitet.

Die in Bayern bei der Weitervermittlung von Gebrauchtmobiliar tätigen KGOs wurden 2007 erstmals erfasst und in den folgenden Listen zusammengefasst. 2015 wurden diese Listen um die Reparatur Cafés und sozialen Werkstätten, in denen man selber reparieren oder reparieren lassen kann, erweitert, so dass nun bayernweit für den sozialen Bereich ein Secondhand- und Reparaturführer vorliegt:

Wichtig ist, dass für die Weitergabe vorgesehenes Gebrauchtmobiliar fachgerecht aus- oder abgebaut wird. Diese Dienstleistung bieten die KGOs nach vorheriger Vereinbarung an. Für die Übergabe sollten aber bis zu zwei Wochen Zeit eingeplant werden.

Elektrospeicherheizgeräte (sogenannte Nachtspeicheröfen) sind nicht Teil des Gebrauchtmobiliars zur Wiederverwendung. Sie sind auch nicht für die Sperrmüllabfuhr geeignet, weil sie besonders schadstoffhaltige Bauteile enthalten. Sie sollten daher von speziellen Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden (siehe hierzu infoBlatt Nachtspeicherheizgeräte).

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen

Größere Mengen gut erhaltenen Gebrauchtmobiliars aus privaten Haushalten – im Rahmen von Wohnungsauflösungen, umfangreicheren Neuanschaffungen oder Entrümpelungen von Kellern und Speichern − sowie aus Büros können ebenfalls karitativ-gemeinnützigen Einrichtungen zur Abholung (inklusive fachgerechten Abbaus) und Weitervermittlung angeboten werden. Ist dabei auch ein nicht unwesentlicher Teil zu entsorgen, muss unabhängig von der Spende mit Kosten für diese Dienstleistung gerechnet werden. Derartige Stellen zeichnen in erster Linie für die soziale Seite eines nachhaltigen Handelns. Sie werden in den genannten Listen geführt. Darüber hinaus gibt es private Firmen, die Wohnungen auflösen.

Verwaltungen, die entsprechendes Mobiliar (Schreibtische, Bürostühle, Aktenschränke und Regale, Rechner etc.) ausmustern, bieten dieses bevorzugt innerhalb der Staats- oder Kommunalverwaltung und danach dem eigenen Personal an. Auch der privaten Wirtschaft kann ein derartiges, nachhaltiges Vorgehen empfohlen werden. Besteht in dieser Abfolge kein Bedarf, sollte vor der Beauftragung eines Entsorgungsbetriebs bei in der Region ansässigen KGOs angefragt werden, ob dort Bedarf besteht.

Größere Mengen nicht mehr wiederverwendbaren, gewerblichen Materials können Entsorgungsbetrieben übergeben werden (siehe hierzu infoBlatt Sperrmüll). Der einzelne Bürger findet in der kommunalen Abfallwirtschaft seinen Ansprechpartner für die Sperrmüllabfuhr.

Rechtliche Kurzinformation

Beim Abfallwirtschaftsbetrieb als Sperrmüll angemeldetes und zum Abholtermin auf die Straße gestelltes Gebrauchtmobiliar wird hierdurch zunächst einmal zu Abfall, dessen sich sein Besitzer entledigen will und entledigt (§ 3 Abs. 1 KrWG), unabhängig davon, wie gut erhalten die Gegenstände noch sind. Es geht damit formal in das Eigentum der Kommune über.

Die Erfassung von Sperrmüll soll laut Abfallwirtschaftsplan Bayern (Abschnitt III Abs. 1.2.10 AbfPV) so erfolgen, dass vorrangig Möglichkeiten zur Wiederverwendung (beispielsweise über eine schonende Sperrmüllerfassung) und dann erst zur Verwertung (Wertstoffquelle) genutzt werden können (entsprechend der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG). Einzelne Kommunen bieten auf Wertstoffhöfen den Service der Annahme gut erhaltenen Gebrauchtmobiliars an, allerdings nur bei Selbstanliefe-rung. So lässt sich auch einmal rasch etwas abgeben.

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel

Gegenstand dieser Fachinformation ist "gut erhaltenes Gebrauchtmobiliar", das nicht als Sperrmüll entsorgt, sondern der Wieder- oder Weiterverwendung (siehe Definitionen bei "Vermeidung") zugeführt wird. Es wird damit als Abfall vermieden und bedarf keines Abfallschlüssels. Wird Gebrauchtmobiliar von seinem Besitzer im Rahmen einer Sperrmüllentsorgung zur Abholung bereitgetellt, wird es Abfall und fällt nach Abfallverzeichnisverordnung unter den Abfallschlüssel 20 03 07 Sperrmüll.

Übernimmt der Händler bei Anlieferung eines Neugerätes vom Bürger elektrische oder elektronische Altgeräte, sind je nach Belastung die AVV-Schlüssel 20 01 23*, 20 01 35* oder 20 01 36 zuzuordnen.

Vorschriften und Regeln

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz − KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 578)

Die hier oder im Text aufgeführten Rechtsvorschriften finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Recht/Vollzug oder gegebenenfalls auch mit Erläuterung im Abfallratgeber Bayern (z. B. zum KrWG).

Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen

STMUV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2016): Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte. – Broschüre: 116 S., München.

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt: Weitervermittlung von Gebrauchtwaren mit dem Anspruch der Nachhaltigkeit. − Online Information, Augsburg.

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2013): Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder. – Broschüre: 77 S., Bonn.

LfU: Ressourceneffizienz beginnt mit Abfallvermeidung. – Online-Information, Augsburg.

LfU (Hrsg.) (2009): Workshop zum Kampagnenauftakt – Grundlagen für Abfallvermeidungskonzepte in den Kommunen. − LfU-Fachtagungsband: 87 S., Augsburg.

Lottner, U. (2008): Neue Wege zur Vermeidung von Siedlungsabfällen in den Kommunen. − eingereicht zur 9. Depotech 2008: 8 S. (Langfassung), Augsburg.

Universität Augsburg, Lehrstuhl für Produktions- und Umweltmanagement (2007): Optimierung der Erfassung von Gebrauchtmobiliar mit dem Ziel der Erhöhung der Wiederverwendungsquote. − Endbericht zum Projekt mit dem LfU: 200 S., Augsburg.

Universität Augsburg (2007): Präsentationsmaterial zum Endbericht. − 111 S., Augsburg.

LfU (Hrsg.) (2007): Nachhaltigkeitsstrategien im Gebrauchtmöbelsektor. − LfU-Fachtagungsband: 81 S., Augsburg.

Herzog, Th. (2007): Möbel & Mehr – ein Sozialkaufhaus der besonderen Art. − In: BayLfU (Hrsg.): Nachhaltigkeitsstrategien im Gebrauchtmöbelsektor, LfU-Fachtagungsband: S. 47-56, Augsburg.

Spann, J. (2001): Sperrmüll und Wegwerfgüter des täglichen Lebens als Rohmaterial für Musikinstrumente, Spielzeug, Möbel und sonstiges Inventar. − In BayLfU (Hrsg.): Sperrmüll-Sammlung als gesellschaftliches Ereignis − Weitervermittlung des gut erhaltenen gebrauchten Mobiliars, LfU-Tagungsband, S. 35-43, Augsburg.

Siehe ferner die LfU-infoBlätter zu den Themen Altholz, Nachtspeicherheizgeräte und Sperrmüll.

infoBlatt "Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung"

Die Publikationsreihe "infoBlatt" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt wertvolle Tipps rund um die Behandlung einzelner Abfallarten.

Die vorliegende Internetseite stellt einen Auszug aus dem infoBlatt "Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung" dar, das Sie hier als kostenloses PDF-Dokument heruntergeladen können. Die PDF-Fassung enthält auch sämtliche Quellenangaben.

infoBlatt "Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung" - PDF

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