Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten und Gewerbe - Biotonne
Warum ist das Sammeln von Bioabfällen so wichtig?
Aus Bioabfall können hochwertige Komposte oder Gärreste erzeugt werden. Durch die Verwendung der Komposte und Gärreste in der Landwirtschaft oder dem Gartenbau werden dem Boden organische Masse und Nährstoffe für das Pflanzenwachstum zugeführt. Der Einsatz von Torf (i.d.R. Importware aus dem Baltikum) und Mineraldünger zur Bodenverbesserung und zur Ertragssicherung können damit reduziert oder ersetzt werden. Aus Bioabfall kann außerdem Biogas zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung hergestellt werden, wodurch der Bedarf an fossilen Energieträgern, wie Gas, Kohle oder Öl reduziert wird.
Durch eine getrennte Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben (im Folgenden „Bioabfälle“) über die Biotonne müssen die häufig sehr feuchten Bioabfälle nicht in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden und können stattdessen einer hochwertigen energetischen und/oder stofflichen Verwertung zugeführt werden.
Was gehört in die Biotonne und was nicht?
Ihre Stadt oder Ihr Landkreis informieren Sie, welche Abfälle in die Biotonne sollen und welche Abfälle in andere Sammelsysteme oder in den Restmüll gehören.
Materialien, die üblicherweise in die Biotonne dürfen sind zum Beispiel:
- pflanzliche Gartenabfälle
- pflanzliche Küchenabfälle z.B. Obstschalen
Materialien, die üblicherweise nicht in die Biotonne dürfen sind beispielsweise
- Asche
- Exkremente von Tieren (z.B. Hundekot)
- Holzreste, behandelt (z.B. imprägniert)
- Hygieneartikel
- Plastiktüten
- Einkaufstaschen
Je nach Behandlungsverfahren und Verwertungsweg in den Städten und Landkreisen können unterschiedliche Materialien für die Biotonne zugelassen sein. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob tierische Speisereste in die Biotonne dürfen oder nicht.
Wen kann man in Zweifelsfällen fragen?
Die Abfallberaterinnen und Abfallberater Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises stehen für Fragen zur Biotonne in Haushalten und Gewerbe zur Verfügung
Worauf sollte man beim Umgang mit der Biotonne achten?
Im Sommer ist die Gefahr von Insektenbefall aufgrund der Bedingungen in der Tonne (Nahrung, Feuchtigkeit, Wärme) sehr groß. Abhilfe schaffen hier die Verpackung der Küchenabfälle in Papiertüten und ein schattiger Standort der Biotonne. Auch eine regelmäßige Säuberung der Biotonne kann vor Insektenbefall schützen.
Im Winter besteht die Gefahr, dass der Bioabfall aufgrund der enthaltenen Feuchtigkeit in der Tonne festfriert und somit die Tonnen nicht richtig geleert werden können. Hier hilft es, die Biotonne mit Eierkarton, zerknülltem Zeitungspapier oder mit zerkleinerten Zweigen und Ästen auszulegen, um die Feuchtigkeit zu binden. Auch in diesem Fall empfiehlt sich die Sammlung der Küchenabfälle in Papiertüten. Eine möglichst frostsichere Aufstellung am Tag vor der Abholung z. B. im Kellereingang oder in der Garage hilft ebenfalls.
Aus hygienischen Gründen sollte der Sammelbehälter aus der Küche häufig geleert und gereinigt werden. Auch hier ist die Sammlung in Papiertüten hygienischer.
Was ist mit Eigenkompostierung?
Eigenkompostierung ist die Erzeugung von Kompost im eigenen Garten und dessen Verwertung auf den eigenen Gartenflächen. Zum Befüllen des Komposthaufens werden beispielsweise Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Fallobst oder pflanzliche Küchenabfälle wie zum Beispiel Gemüsereste, Obstreste und Kaffeesatz verwendet.
Wichtig ist, dass nicht alle organischen Abfälle für die Eigenkompostierung geeignet sind. Tierische Abfälle (Fleisch, Knochen und Haustierstreu und -exkremente), Wurzel- und Samenunkräuter und kranke Pflanzen sollten aus hygienischen Gründen (Krankheitserreger, Ungeziefer) nicht im eigenen Garten kompostiert werden. Es besteht die Gefahr der Verbreitung von Unkräutern und Pflanzenkrankheiten oder dass Ratten, Mäuse oder Ungeziefer angelockt werden.
Hinweise zum richtigen Kompostieren und zu geeigneten Abfällen sind in der LfU Broschüre „Den eigenen Kompost aufsetzen“ enthalten.
Aktion Biotonne Deutschland
Die „Aktion Biotonne Deutschland“ steht für ein Netzwerk unterschiedlicher Akteure (u.a. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bundesumweltministerium (BMUV), Handelsketten, Kommunen). Ziel ist die Sensibilisierung der Bevölkerung, um Fehlwürfe – sogenannte „Störstoffe“ wie z. B. Kunststoffe, Glas oder Metalle – im Bioabfall zu reduzieren und die erfassten Mengen an Bioabfall über die Biotonne zu erhöhen.
Unter www.ab-kommunen.de bietet das Aktionsbündnis eine Reihe von Infos und Materialien an, die für die Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen im Rahmen der Aktionswochen genutzt werden können. Die Aktion gibt Abfallberatern die Möglichkeit, mit den Bürgern in Kontakt zu treten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) also Ihren Landkreis oder Ihre Stadt, Bioabfälle aus Privathaushalten getrennt von den übrigen Abfällen zu sammeln (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG).
Bei der Ausgestaltung einer getrennten Bioabfallerfassung gilt es dabei folgende Aspekte mit einzubeziehen:
- Eine Eigenkompostierung von Bioabfällen ist weiterhin zulässig. Sofern eine Verwertung auf den eigenen, privat genutzten Grundstücken nicht möglich ist (v.a., wenn die zur Verfügung stehende Gartenfläche nicht groß genug für eine schadlose Verwertung des Komposts ist (Stichwort: Überdüngung) oder wenn die Eigenkompostierung nicht beabsichtigt wird, unterliegen die Bioabfälle der Überlassungspflicht an den ÖRE (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 KrWG).
- Überlassene Bioabfälle sind durch den ÖRE einer hochwertigen Verwertung entsprechend der Abfallhierarchie zuzuführen, d. h. einer Kompostierung oder Vergärung (§ 6 KrWG). Dies ist auch in der „Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPlanV)“, Anlage, Abschnitt III, Pkt. 1.2.3, entsprechend geregelt.
- Bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der getrennten Bioabfallerfassung (§ 9 KrWG) sind die ÖRE für das Vorliegen der betreffenden Umstände darlegungs- und beweispflichtig (vgl. hierzu das u.g. Argumentationspapier des BMUV, S. 3 oben).
- Für Bioabfälle, die zum Zwecke des Recyclings getrennt gesammelt wurden, ist eine energetische Verwertung nur für die im Rahmen der Störstoffabtrennung gewonnenen Fraktionen und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig (vgl. hierzu § 9 Absatz 4 KrWG).
Die Rahmenbedingungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen werden in einem rechtlichen Argumentationspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dargestellt (Stand 2021).
Die BioAbfV regelt die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden. Ihr sind die Anforderungen an die Behandlung, Untersuchung und Aufbringung, besonders Schad- und Fremdstoffgrenzwerte sowie zulässige Aufbringmengen zu entnehmen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie u. A. beim Umweltpakt Bayern.
Stand der Bioabfallerfassung in Bayern
Daten zu den kommunal getrennt erfassten Bioabfallmengen und zu den bayerischen Bioabfallbehandlungsanlagen finden sich in der jährlich erscheinenden Veröffentlichung des LfU "Hausmüll in Bayern". Die aktuellen Statistiken, beispielsweise zum Anschlussgrad der Bevölkerung an die Biotonne oder zu anfallenden Bioabfall- und Grüngutmengen, finden Sie auch auf der Seite „Behandlung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern“.
Entwicklung der Bioabfallsammlung
Die Bioabfallsammlung über die Biotonne wurde in vielen Kommunen von Beginn bis Mitte der 1990er Jahre eingeführt. Bis 1997 war die Biotonne in Deutschland bereits in über 330 Verwaltungseinheiten (von 419) eingeführt. Die Beweggründe für die Einführung der Biotonne lagen neben der Abfallvermeidung oftmals in der Bestrebung, die Restabfallmengen zu reduzieren, um so hohe Entsorgungskosten zu vermeiden und Deponievolumen einzusparen.
Parallel zur Einführung der Biotonne etablierte sich die Kompostierung als Verwertungsschiene für Bioabfälle. In Zeiten der Energiewende haben sich die Ansprüche an eine nachhaltige Bioabfallverwertung weiterentwickelt. Heute laufen die Bestrebungen in Richtung der umfassenden Nutzung der im Bioabfall enthaltenen stofflichen und energetischen Potenziale. Daher wurde in den vergangenen Jahren die kombinierte energetische und stoffliche Nutzung von Bioabfällen, die sogenannte Kaskadennutzung von Bioabfällen, vorangetrieben. Die Kaskadennutzung, d.h. die aufeinanderfolgende energetische (Erzeugung von Biogas) und anschließende stoffliche Nutzung (Gärreste als Dünger und Humus) ist aktuell (Stand: 2020) bei 23 Bioabfall-Vergärungsanlagen realisiert.
Jedoch hat auch in Zeiten der Energiewende die alleinige Herstellung von Kompost (ohne vorherige Vergärung) auf Grund seiner vielfältigen positiven Wirkungen hinsichtlich Düngung und Bodenverbesserung nach wie vor seine Berechtigung.
Weiterführende Informationen
- YouTube: Was gehört in die Biotonne?
- Abfallberater/innen in den Kommunen
- Bioabfall - Information für Haushalte
- Aktion Biotonne Deutschland: Informationsmaterial für Abfallberater
- Bayerische Staatsregierung: Broschüre "Den eigenen Kompost aufsetzen"
- Umweltpakt Bayern: Informationen zur BioAbfV
- LfU: Abfallbilanz - Bioabfälle und Grüngut in Bayern
- BMU: Rechtliches Argumentationspapier zur getrennten Biomüllerfassung