Altpapier
 
 
Zentrale Aussage
Büromaterialien aus Recyclingpapier mit Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) werden angeboten. Re-cycling-Hygienepapiere wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Papierhand-, Putz- und Taschentücher sind auch zu empfehlen, weil so nur potenziell kürzere Recyclingfasern in das Abwasser oder zum Restmüll gelangen, keine Frischfasern.
  Die Abfallberatung und andere Stellen informieren darüber, was als Altpapier zum Recycling in Papier-fabriken geeignet ist. Kassenbons und einige weitere Spezial- und Hygienepapiere sollten nicht zum Altpapier oder Verpackungsabfall gegeben werden (siehe "Entsorgung haushaltsüblicher Mengen").
  Für gewerbliche und industrielle Altpapiererzeuger gilt die Gewerbeabfallverordnung.
Andere Begriffe / Synonyme
Papier, Pappe, Karton, PPK, u.a. als Verpackungen; Abfallfraktion Altpapier; Deinkingware, Büropapier, Akten und weitere Begriffe siehe Liste der Standardsorten Altpapier der EN 643
  Papier, Pappe und Karton, dessen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 3 Abs. 1 KrWG) Abfall oder Altpapier. Mit dem Durchlaufen eines Verwertungsverfahrens und festgestellten Ende der Abfalleigenschaft im Sinne von § 5 KrWG ist aus Altpapier Produkt geworden. Bei Nebenprodukten im Sinne von § 4 KrWG handelt es sich nicht um Abfall. Verpackungen sind im Verpackungsrecht definiert. Fraktionen an Papier, Pappe und Karton aus Gewerbebetrieben etc. sind als gewerbliche Siedlungsabfälle einzustufen (vgl. Legaldefinition für "gewerbliche Siedlungsabfälle" in § 2 Nr. 1 Gewerbeabfallverordnung).
Herkunft
Altpapier fällt in Privathaushalten, öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie gewerblichen und industriellen Betrieben und dort in der Verwaltung, Kantine und Produktion an.
Eigenschaften
Papier, Pappe und Karton (PPK) bestehen aus einem Gerüst an Fasern, die aus Holz gewonnen werden. Mit einem chemischen Aufschlussverfahren werden Zellstoff und durch mechanisches Abschleifen oder Zerfasern sogenannter Holzstoff /-schliff gewonnen. Recycling- und andere Pflanzenfasern können auch verwendet werden (Gras-, Baumwollfasern). 
  In Abhängigkeit der gewünschten Eigenschaften werden dem Zellstoff etc. Stoffe wie Kaolin zugegeben, Zwischenprodukte gefärbt, bedruckt, mit Lacken und weiteren Stoffen behandelt und mit Barrieren ver-sehen. Pergamin ist annähernd transparent. Die erzeugten Werkstoffe werden zu Zeitungen, Büchern, Büroartikeln, Schreib- und Druckerpapier etc. sowie Verpackungen weiterverarbeitet. Verpackungen reichen von Transportkartons, Mehltüten, Pharma-Klarsicht-Papier/Kunststoff-Kombinationen über kunststoffbeschichtete Puddingpulverpackungen und Pappbecher für Salate und Trinkbecher zu Kau-gummieinschlagpapier mit Aluminiumbeschichtung. Zur Herstellung siehe z. B. unter "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen".
  Wie die Produkte ist Altpapier nicht einheitlich. Es kann aus braunen, grauen oder weißen PPK- Pro-dukten mit nicht gebleichten oder gebleichten Fasern sowie Mischprodukten (Kartons mit weißer Außen- und grauer oder brauner Innenseite) bestehen. Altpapier aus Haushalten setzt sich vor allem aus bedrucktem Papier und Verpackungen zusammen.
Statistische Daten
Entsprechend den Hausmüll-Bilanzen für das Jahr 2023 boten 79 Gebietskörperschaften die Papiertonne flächig, 14 Körperschaften in Teilgebieten an. Daneben wird PPK über Wertstoffhöfe, Altpapiercontainer, Bündelsammlungen und den Papiersack gesammelt. Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton, für deren Rücknahme vom privaten Endverbraucher die dualen Systeme verantwortlich sind, werden teilweise über das Altpapier erfasst. Der Anteil von Verkaufsverpackungen am kommunal erfassten Altpapier lag 2023 bei 31,9 %. Das waren pro Einwohner 18,8 kg oder rund 252 Tausend t Verpackungen aus PPK im Altpapier in Bayern.
Vermeidung
Die Herstellung von Papierprodukten und Verpackungen, die in Papierfabriken recycelt werden können, die sparsame Verwendung von Papier, Pappe und Karton, u.a. durch eine möglichst papierlose Kor-respondenz, Datenverarbeitung und Archivierung, eine Wiederverwendung z. B. gebrauchter Kartons, die getrennte Sammlung von Altpapier zum Recycling und die Verwendung von Recyclingprodukten wirken abfallvermeidend und ressourcenschonend. Mit Mehrwegsystemen, Mehrwegbechern und -be-hältern lassen sich Abfälle vermeiden. Abfallvermeidung heißt Abfälle nach Menge und Schadstoffe zu reduzieren. Zur Mehrwegangebotspflicht siehe Abfallratgeber Bayern. 
  Neben den allgemeinen Beschränkungen durch die REACH- oder EU-POP-Verordnung gelten Stoff-verbote für Verpackungen; siehe hierzu Art. 5 der neuen europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (2025/40, PPWR) u.a. zur Regulierung von per- und polyfluorierte Alkylsub-stanzen (PFAS) bei Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Details können den unter "Vorschriften und Regeln" und "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen und Informationen" verlinkten Seiten und Dokumenten entnommen werden.
  Produkte aus Papier, Pappe oder Karton wie Ordner mit Umweltzeichen (siehe auch umweltfreundliche Druckerzeugnisse) werden angeboten. Mit dem Nachhaltigkeitsrechner der "Initiative pro Recycling¬papier" werden die Vorteile des Einsatzes von Recycling-Büropapier im Vergleich zu Papier aus Frischfasern dargestellt. Weniger Altpapier als Frischholz ist notwendig für die gleiche Menge Papier, weil der Zell-/ Holzstoff nicht erst gewonnen werden muss. Außerdem werden Wasser, Energie und klimaschädliches CO2 eingespart. 
  Auch kleinere Beiträge zählen: Fehldrucke für Notizen nutzen, nur unbedingt Notwendiges doppelseitig und vorwiegend in schwarz, eventuell auch verkleinert kopieren oder ausdrucken. Bevor man sich privat einen neuen Drucker oder ein Multifunktionsgerät kauft, sollten alle Optionen wie Copy-Shops und der Kauf eines gebrauchten Geräts für doppelseitiges Drucken geprüft werden. 
Verwertung
In Deutschland werden Papierfabriken mit verschiedener Ausrichtung betrieben. Die Papierherstellung ist ein wasserbasierter Herstellungsprozess. PPK und Verpackungen sollen weitestgehend recyclingfähig sein und Inhaltsstoffe nicht stören. Im Einzelfall kann ein Kontakt mit Papierfabriken empfohlen werden.
  In Tabelle 1 von Anhang II der PPWR werden zwei Verpackungskategorien unterschieden: 
- Schachteln / Kartons, Steigen, Umverpackungen, flexible Papierverpackungen (z.B. Fo-lien, Blätter, Beutel, Deckel, Kegel, Umhüllungen) sowie
- Flüssigkeitskartons und Papierbecher (d. h. mit Polyolefin und mit oder ohne Aluminium laminiert), Schalen, Teller und Becher, Papier/Pappe/Karton mit metallisiert oder mit Kunststoffbeschichtung, Papier/Pappe/Karton mit Kunststofffolien/-fenster,
ähnlich in Anhang A des Mindeststandards 2025 zur Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton (A 2.2),
- Flüssigkeitskartons (A 2.3a) und
- Verbundverpackungen, überwiegend aus Papier/Pappe/Karton, (A 2.3b).
Im Mindeststandard werden hierzu jeweils Unverträglichkeiten und Prüf- und Testmethoden behandelt. Der Mindeststandard soll die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern. 
  In der EN 643 werden Altpapier-Standardsorten beschrieben, auch wird das Ende der Abfalleigenschaft erwähnt. Das Bundesumweltministerium hat ein Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung mit all-gemeinen Informationen zu Beginn veröffentlicht. Laut einer Meldung des BVSE wird weiterhin versucht, eine europäische oder nationale Lösung für das vorverlagerte Abfallende von Altpapier zu finden. 
  Falls ein Recycling ausscheidet, ist gegebenenfalls eine energetische Verwertung z. B. als Ersatzbrenn-stoff möglich. 
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Mit der PPWR soll eine europaweite Kennzeichnung eingeführt werden, die den Verbrauchern das Sortieren von Verpackungen erleichtert. Bis dahin sind die Hinweise von öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträgern und weiteren Akteuren für die Zuordnung von Abfällen hilfreich (siehe kommunale Abfallberatung, u.a. BMUKN, UBA, Ingede, duale Systeme). 
  Verschmutzungen durch Lebensmittel etc. im Altpapier lassen sich wie folgt vermeiden. Abfälle sind getrennt zu halten:
-  Als Altpapier werden
    - Papier und Pappe in Form von Zeitungen, Druckerpapier, Bücher etc.
- allenfalls leicht verschmutzte leere Kartons, Brot- und Mehltüten, Kuchenteller und Einschlagpapiere, Papieraußenseiten bei trennbarer Wurstfolie (abgezogene Kunststofffolie ist Verpackungsabfall), Obstbehälter, allgemein PPK-Verpackungen und PPK-Teile von Verpackungen von trockenen Lebensmitteln und z. B. Werkzeugen und Arzneimitteln sowie
- Verpackungen, die der Hersteller als Altpapier gekennzeichnet hat,
 
-  als Verpackungsabfall 
    - leere Getränkekartons sowie
- leere Einwegpappbecher von angemachtem Salat und Tüten von sonstigen feuchten oder fettigen Lebensmitteln z.B. von Brathähnchen sowie
 
- hiervon getrennt alle anderen Abfallfraktionen, siehe Abfall-ABC, hierunter
-  Restmüll
    - PPK und PPK-Verpackungen, stark verschmutzt, mit deutlichen Lebensmittelresten,
- Backpapier, jegliche Art von Kassenbons, benutzte Zellstoff- und Papiertaschentücher, allgemein Hygienepapiere, Tapeten etc., siehe z. B. UBA-Link oben
 
entsorgt. 
Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen
Bei der Entsorgung von Altpapier sind die Anforderungen aus der GewAbfV zu beachten, unter anderem die Pflicht zur Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung. Die gewerbenahe Erfassung von Altpapier erfolgt in der Regel über vor Ort aufgestellte Mono-Container, die ein Entsorger bereitstellt. Nicht ver-schmutzte Papier-, Pappe- und Karton-Abfälle oder gegebenenfalls anfallende Spezialpapiere sollten möglichst sortenrein getrennt gesammelt werden. Chargen an nicht verunreinigten umweltfreundlichen Papierhandtüchern (Blauer Engel) können eventuell recycelt werden. Unternehmen, welche die Ent¬sorgung von Altpapier anbieten, können z. B. im Fachbetrieberegister gefunden werden (AVV-Abfall¬schlüssel 20 01 01).
  Mit Haushaltungen vergleichbare, sogenannte gleichgestellte Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 Satz 2 und 3 Verpackungsgesetz aus dem Bereich Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Freizeit, Verwaltungen oder z. B. von Freiberuflern sowie landwirtschaftliche und Handwerksbetriebe, wenn zur Entsorgung von Altpapier im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus ein 1.100-Liter-Umleerbehälter ausreicht, können sich an die Kommune wegen der Tonnen wenden. Siehe auch § 5 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zur gemeinsamen Erfassung von Kleinmengen mit Haushaltsabfällen (Informationen und Anforderung von Tonnen siehe kommunale Abfallberatung). 
  Sofern möglich sollten vor der Akten- und Datenvernichtung mit anschließendem Altpapierrecycling Fremdstoffe wie CDs und Kunststofffolien entfernt werden; siehe z. B. infoBlatt CD, DVD, Blu-ray Disc. Nach EN 643 sollen die Stücke bei einer Zerkleinerung wegen Vertraulichkeit dennoch so groß wie möglich bleiben. 
Rechtliche Kurzinformation
Privathaushalte haben Abfälle entsprechend der Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (nach BayAbfG: entsorgungspflichtige Körperschaften) zu entsorgen. Nach Art. 7 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) können die entsorgungspflichtigen Körperschaften Satzungen erlassen.
  Nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sammeln die öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger (nach BayAbfG: entsorgungspflichtige Körperschaften) (Alt-)Papier getrennt. Papier, Pappe und Karton ist ein entsprechend § 3 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) getrennt zu sammelnder gewerblicher Siedlungsabfall. Mit der GewAbfV geregelte Ausnahmetatbestände ermöglichen eine Vorbehandlung nicht getrennt gehaltener Abfälle und gegebenenfalls eine sonstige hochwertige, z. B. energetische Verwertung. Die Entsorgung ist zu dokumentieren, die Dokumentation auf Verlangen der zuständigen Behörde, in Bayern der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt), vorzulegen. Zur Verordnung hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Vollzugs-hinweise herausgegeben. Für Verpackungen gilt das Verpackungsgesetz, das der Gesetzgeber vermutlich an die künftig anzuwendende Verordnung (EU) 2025/40 anpassen wird.
  Von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen sind die §§ 53 und 54 KrWG sowie die Anzeige- und Erlaubnisverordnung zu beachten (BMUKN). Nicht verunreinigtes Altpapier ist als nicht gefährlich einzustufen. Nachweispflichten entfallen bei nicht gefährlichem Abfall, ausschließlich Abfall-entsorger sind für nicht gefährlichen Abfall registerpflichtig (§§ 49, 50 KrWG, Nachweisverordnung). Zuständige Behörde in Bayern für alle Belange ist nach Abfallzuständigkeitsverordnung die Kreis-verwaltungsbehörde (KVB: Landratsamt, kreisfreie Stadt).
  Die Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushaltungen und mögliche Ausnahmen, z. B. gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen, sind mit §§ 17 KrWG geregelt. Entsprechend § 18 KrWG sind gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme durch ihren Träger der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Bayern ist die Kreisverwaltungs-behörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) für die Anzeigenentgegennahme und Bearbeitung zuständig (Abfallzuständigkeitsverordnung). 
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel
20 01 01 Papier und Pappe
 Abfallschlüssel für PPK-Verpackungen sind dem infoBlatt Verpackungsabfälle, gefährliche Schlüssel dem infoBlatt Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter zu entnehmen.
Vorschriften und Regeln
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
- BMUKN-Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Hie-rarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zu¬letzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist
- Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerb-lichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen, Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 34); mit Schreiben des Bayerischen Umweltministeriums vom 02.05.2019 an die Regierungen zur Weitergabe an die Landratsämter und kreisfreien Städte mit der Bitte um einen sachgerechten Vollzug gesendet
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist
- Originalfassung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) (die Verordnung ist in Kraft, aber noch nicht in Anwendung)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayeri¬sches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) vom 9. August 1996 (GVBl S. 396), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 578)
- Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV) vom 17. Mai 2022 (GVBl. S. 226, die durch § 2 der Ver-ordnung vom 16. September 2024 (GVBl. S. 458) geändert worden ist
- DIN EN 643:2014-11 Papier, Karton und Pappe – Europäische Liste der Altpapier-Standardsorten; Deutsche Fassung der EN 643:2014 (Beuth-Verlag, kostenpflichtig)
Die hier oder im Text aufgeführten Rechtsvorschriften finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft in den Menüs EU, Bund und Bayern unter Recht/Vollzug.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen
- Blauer Engel (o.J.): Publikationen, u.a. zu Recyclingpapier. − Online-Information, Bonn.
 UBA Umweltbundesamt (2025, 2024, 2025, 2022, 2023, o.J.): Recyclingpapier ist gut für die Umwelt, Altpapier, BVT-Merkblätter und Durchführungsbeschlüsse, Händetrocknung, Zellstoff- und Papier-industrie, Umweltfreundliche Beschaffung. − Online-Informationen, Dessau-Roßlau.
 UBA (2022): FAQs Recyclingpapier. – Hintergrundpapier: 6 S., Dessau-Roßlau.
 IPR Initiative Pro Recyclingpapier (o.J.): Informations-Material, u.a. Recyclingpapier wirkt. –Online-Information, Berlin.
 LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020): Umwelt- und Klimaschutz in Behörden. – Leitfaden: 68 S., Augsburg.
 LfU (2009): Mehr Umweltschutz durch verstärkten Einsatz von Recyclingpapieren?. – Tagungsband: 133 S., Augsburg.
 BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2024): Verbrauchertipp Altpapier. − Online-Information, Berlin.
 ZSVR Zentrale Stelle Verpackungsregister (2025): Mindeststandard 2025 veröffentlicht: Frühzeitige Orientierung für Unternehmen zur Vorbereitung auf die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) . − Online-Information, Osnabrück.
 Forum Ökologie und Papier (o.J.): Publikationen. − Online-Information, Hamburg, Leipzig.
 Propakma (2023): Grundlagen zu faserbasierten Verpackungen mit Barrierebeschichtung, Anforderung an die Barriere. – Studie: 42 S., Bietigheim-Bissingen.
 4evergreen (2024): Circularity by Design Guideline for Fibre-Based Packaging, Tool Box Curcularity. – Leitlinien, Online-Informationen, Brüssel (Cepi).
 Verbraucherzentrale (2025): Papier, Pappe und Karton mit Lebensmittelkontakt: Vor- und Nachteile. –Online-Information, Düsseldorf (Verbraucherzentrale NRW e.V.).
 VDMA e.V. (2025): Papierherstellung. − Online-Information, Frankfurt.
 BVSE Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (2025): Internationaler Altpapiertag. – Pressemitteilung, Bonn.
 CEPI Confederation of European Paper Industries, https://www.cepi.org/about-cepi/history-of-pulp-paper/.
 Die Papierindustrie e.V., https://www.papierindustrie.de/publikationen/angebot, u.a. Handlungsleitfaden zur Ausschreibung von Altpapierentsorgung.
 INGEDE, https://pub.ingede.com/abstracts-2025/, z.B. auch https://pub.ingede.com/ingede-symposium-2022/abstracts-and-bios-2022/.
infoBlatt "Altpapier"
Die Publikationsreihe "infoBlatt" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt wertvolle Tipps rund um die Behandlung einzelner Abfallarten.
Die vorliegende Internetseite stellt einen Auszug aus dem infoBlatt "Altpapier" dar, das Sie hier als kostenloses PDF-Dokument heruntergeladen können. Die PDF-Fassung enthält auch sämtliche Quellenangaben.


