ABFALLRATGEBER BAYERN

Weihnachten und Abfälle

Geschenkverpackung und Weihnachtsdekoration

Zentrale Aussage

Rund um Weihnachten und andere Festtage steigt der Konsum stark an. Durch bewusstes Einkaufen und vorausschauendes Planen können unnötige Abfälle vermieden werden. Hochwertige Neu- und Gebrauchtwaren für den Eigengebrauch oder als Geschenke werden in der Regel deutlich länger genutzt als Billig- und Einwegprodukte. Es gibt Alternativen zu Geschenkpapier. Lebensmittel sollten nach Plan eingekauft und bevorratet werden. Reste können für die Zubereitung weiterer Gerichte verwendet werden, sodass nichts verdirbt. Fährt man ein paar Tage weg, können verderbliche Lebensmittel mitgenommen oder eingefroren werden.
Anfallende Abfälle werden nach den kommunalen und rechtlichen Vorgaben getrennt gesammelt und entsorgt.

Andere Begriffe / Synonyme

Haushalts-/ Siedlungsabfälle, gewerbliche Siedlungsabfälle nach Gewerbeabfallverordnung

Herkunft

Die Abfälle fallen im Advent, an Weihnachten und in der nachweihnachtlichen Zeit, aber auch zu Ostern, Pfingsten, bei Geburtstagsfeiern und festlichen Anlässen in Privathaushalten, kirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie in Industrie- und Gewerbebetrieben an.

Eigenschaften

Ein geschmücktes Zuhause und gutes Essen gehören traditionsgemäß zu unseren Festtagen, wobei Geschenke vor allem zu Ostern, Weihnachten, Geburtstagen und feierlichen Anlässen überreicht werden. Kerzen und Beleuchtung spielen eine besondere Rolle.
Bei Christ- oder Weihnachtsbäumen handelt es sich in der Regel um in Deutschland oder angrenzenden Ländern produzierte Plantagenbäume. Zudem werden Bäume aus heimischem natürlichem oder ökologischem Anbau angeboten. Weihnachtsbäume aus heimischem Anbau bedeuten kürzere Transportwege. Mehrjährige natürliche Bäume, die als Christbäume geschnitten werden, konnten CO2 verbrauchen. Man erhält die Bäume auch als Topfpflanzen. Ferner sind Kunstbäume aus schwer entflammbarem PVC und anderen erdölbasierten Kunststoffen erhältlich, die dann dafür viele Jahre verwendet werden können.
Christbaumkugeln bestehen aus dünnem Glas, das innen mit einer Silberauflage verspiegelt und außen mit Farbe und Dekor versehen ist. Es gibt sie auch aus Kunststoff oder als Pappvarianten.
Lametta wird aus Blei mit einer Zinnauflage, anderem Metall z. B. Aluminium oder aus metallisiertem Kunststoff hergestellt. Bleilametta erkennt man am höheren Gewicht. Metallisiertes Kunststofflametta reißt weniger leicht als Metalllametta.
Dekorationsgegenstände und -artikel bestehen aus einem Material (Keramik-Christbaumhalter, Osterhase aus Holz) oder Materialkombinationen. Neben Kunststoffen, Keramik und Holz können Stoff, Watte, Stroh, Bast und Wachs, Salzteig etc. verwendet sein.
Kerzen werden vor allem aus Paraffin, Stearin und Bienenwachs gefertigt. Elektro(nik)geräte in Form von Kerzen besitzen Lampen und in der Regel Batterien.
Lichterketten und Lichterschläuche, -netze und Leuchtfiguren /-dekorationen enthalten mitunter noch Glüh- oder Halogenlampen. Neuere Produkte, Dekogläser, Dekolampen und Lichtleisten /-streifen sind mit Leuchtdioden (LED) ausgestattet. LED zeichnen sich durch einen geringeren Energieverbrauch (rund 80 % weniger Strom) und eine höhere Lebensdauer aus.
Musikkarten enthalten Knopfzellen (Batterien) und elektronische Bauteile, weshalb sie als Elektro(nik)geräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu betrachten sind.
Geschenkpapiere und -kartons besitzen ein mit Druckfarben oder Lacken erzeugtes Dekor, teils mit Metallisierung oder Kunststoffschicht. Daneben werden Kunststofffolien angeboten, aber auch Recycling-Geschenkpapiere.
Backpapier ist in der Regel beidseitig beschichtet. Nach dem Backen haften Gebäckreste und Fett an. Zudem kann es bei hohen Temperaturen ankohlen. Benutztes Backpapier und Abschnitte nicht benutzten Papiers sind daher nicht geeignet, als Altpapier recycelt zu werden.
Korken von Wein- und Sektflaschen bestehen aus Kunststoff, Silikon oder Naturkork.
Ostereierfarben enthalten im Allgemeinen keine gefährlichen Stoffe und sind daher nicht mit GHS-Piktogrammen gekennzeichnet. Zum Färben eignen sich viele Naturmaterialien.

Lebensmittel sind Thema des infoBlatts Lebensmittelabfälle, für Verpackungsabfälle siehe infoBlatt Verpackungsabfälle, für Bleilametta und andere Problemstoffe das infoBlatt Problemabfälle.

Statistische Daten

In der Zeit um Weihnachten und Neujahr fallen im Privathaushalt neben dem Weihnachtsbaum erfahrungsgemäß mindestens 10 bis 15 Volumen-Prozent mehr Siedlungsabfälle an als während des Jahres: Geschenk- und Versandverpackungen, sonstiger Verpackungsabfall, Weihnachtspost (mit zusätzlicher Werbung zu Fest- und Jahreswechsel) oder abgelaufene Wandkalender etc. Ähnlich verhält es sich bei anderen Festtagen.
Zu den Festtagen sollen deutschlandweit bis zu 25 Millionen Weihnachtsbäume gekauft werden (BLE).

Vermeidung

Auch zu den Festtagen sollten verderbliche Lebensmittel nur in verbrauchbarer Menge gekauft werden. Aus Resten können schmackhafte Gerichte (Koch-Internetseiten, BMEL) entstehen.
Geschenke sollten in hochwertiger Qualität gekauft werden. Auch qualitativ gute gebrauchte Geschenke machen Freude. Schlechte Qualität, Einwegartikel und Wegwerfprodukte werden dagegen rasch zu Abfall. Gebrauchtwarenkaufhäuser und -läden bieten z. B. Spielzeug und Fahrräder an. Nach den Feiertagen kann man dort die nicht benötigten (Verlegenheits-)Geschenke als Spende abgeben. Neue Geschirr- und Handtücher, Schals und Stoffe können als Geschenk-Verpackung dienen.
Dekorationen brauchen nicht jedes Jahr, Modetrends folgend, komplett gewechselt und dann aus Platzgründen wieder entsorgt werden. Sie werden in manchen Familien von Generation zu Generation weitergegeben. Wird ausgemustert, können gut erhaltene Dekorationen z. B. an Gebrauchtwarenkaufhäuser und -läden abgegeben werden, die dann für die Weitervermittlung und so für eine verlängerte Lebensdauer sorgen. Langlebige, hochwertige Produkte sowie eine energiesparende und damit günstige Betriebsweise besonders bei der Weihnachtsbeleuchtung (Verwendung von LED, Zeitschaltung bei advent- und weihnachtlicher Außenbeleuchtung) sind ökologisch sinnvoll. In den Haushalten vorhandenes Bleilametta kann weiterhin verwendet werden. Feuerwerkskörper sollten nur in verbrauchbaren Mengen gekauft werden. Ostereier lassen sich auch mit Naturmaterialien färben.
Weihnachtsbäume lassen sich in der Regel gehäckselt im Garten kompostieren oder zum Mulchen verwenden. Die Nadeln verrotten nur langsam, tragen aber zur Lockerung von Kompost und Boden bei. Als Brennstoffe für Hausfeuerungen (Kachelöfen, offene Kamine, Kaminöfen) ist trockenes, naturbelassenes Scheitholz zugelassen (Zur Restfeuchte etc. siehe Veröffentlichungen zu Heizen mit Holz unter "Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen"). Weihnachtsbäume müssen vollständig abgeschmückt sein.

Abgelaufene, großformatige Fotokalender werden z. B. von karitativ-gemeinnütziger Seite zu Briefumschlägen, Tüten, Mappen und Tragetaschen verarbeitet (z. B. Taschenwerkstatt). Aus Kerzenwachsresten können im Rahmen von Schulprojekten oder z. B. in sozialen Werkstätten wie der
Herzogsägmühle neue Produkte gefertigt werden. Die Wachsreste sollten möglichst keine Fremdstoffe, Dekorationen, Sand und Schmutz, aufweisen. Korken aus Naturkork werden von unterschiedlichen Akteuren (Wertstoffhöfe, auch z.B. NABU) zur Herstellung von Dämmstoffen gesammelt.

Verwertung

Zur Sortierung und Aufbereitungstechniken, zur biologischen Abfallbehandlung und weiteren bei Siedlungsabfällen wie Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe und Karton (PPK) oder Bioabfall angewandten Verfahren kommunaler Abfallbewirtschaftung siehe z. B. UBA 2018.

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen

Zur Entsorgung informiert die kommunale Abfallberatung. Abfälle sollen in der Regel getrennt gesammelt und entsorgt werden. Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist beispielsweise geregelt, dass Besitzer von Altgeräten diese getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall (Restmüll) abgeben müssen. Besitzer (aus privaten Haushalten und Gewerbetrieben) haben Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu entfernen, sofern die Entnahme zerstörungsfrei möglich ist.
Die Kommune informiert, ob und welche Lebensmittelabfälle und Speisereste in die Biotonne gegeben werden dürfen. Rohe Gemüse- und Obstabfälle sollten immer als Bioabfall, über die Biotonne entsorgt oder eigenkompostiert werden.
Weihnachtsbäume müssen vollständig abgeschmückt sein, ohne Reste an Schneespray oder Lametta. Mit Dekorationsspray besprühte Zweige gehören in die Restmülltonne. In vielen Kommunen laufen Sammelaktionen zur Entsorgung der Bäume. Andere Kommunen erfassen sie über Grüngutsammelstellen. Kleinere Zweige können auch in die Biotonne gegeben werden. Beide Erfassungssysteme sind auch für die Oster- und Pfingstdekoration aus Blumen sowie Baum- und Strauchmaterial geeignet. Fremdmaterialien wie Strohkränze, Metallreife, Steckschaum, Draht zum Fixieren und Stützen, Dekorationen oder Klebereste sollten vorher entfernt werden, damit die Bioabfälle und die erzeugten Komposte nicht kontaminiert werden. Strohkränze etc. werden vorrangig für die nächste Verwendung gelagert oder abhängig vom Material als Wertstoff oder Restmüll entsorgt. Der Bioabfall soll aber frei von Kunststoffen und materialfremden Anteilen gehalten werden. Gebundene Sträuße, Gestecke und Kränze mit Fremdmaterialien gehören in die Restmülltonne.
Geschenk-, Versand- und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (PPK) sind Alt-papier. Als Restmüll sollten Backpapier und Geschenk-Kunststofffolien sowie bestimmte Papiere und Produkte entsorgt werden. Leichtverpackungen aus Metall, Material-Verbunden, Glas oder Kunststoffen werden über das kommunale Sammelsystem (gelber Sack/gelbe Tonne/Wertstoffhof/-insel) entsorgt.
Zerbrochene Christbaumkugeln aus Glas gehören nicht in den Altglascontainer, sondern zum Restmüll. Als Restmüll zu entsorgen sind auch andere defekte Dekorationsgegenstände. Besteht die Möglichkeit der Reparatur (Repair-Café), sollte dieser der Vorzug vor der Entsorgung über die Restmülltonne gegeben werden.
Lampen (alle Beleuchtungsmittel, wie z. B. einzelne LED-Lampen) und Leuchten (Lichterketten und Lichterschläuche, batteriebetriebene Kerzen mit Lampe sowie LED-Streifen ("Strips")) sind Elektro- und Elektronikgeräte nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Entnehmbare Lampen (Sammelgruppe 3) sind separat von Leuchten abzugeben und zu erfassen. Fest verbaute Lampen gehören zu den Leuchten (Sammelgruppe 4 oder 5, Abgrenzung Groß- (SG 4) und Kleingerät (SG 5)). Glüh- und Halogenlampen werden über die Restmülltonne entsorgt. Sie sind keine Geräte nach ElektroG.
Bei Musikkarten mit Batterien für die Stromversorgung handelt es sich um Elektro(nik)geräte nach ElektroG. Zu entsorgende Karten sind der Sammelgruppe 5 zuzuordnen. Batterien sind vor der Entsorgung herauszunehmen und über den Handel oder z. B. den Wertstoffhof zu entsorgen.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten können kostenlos über die kommunalen Sammelstellen und im Allgemeinen auch im Handel abgegeben werden. Zur Rücknahme verpflichtet sind Elektrogeräte-Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (m²) und Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², wenn sie mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgroßgerätes kann ein Altgerät der gleichen Geräteart mit annähernd gleichen Funktionen beim Händler / Vertreiber abgegeben werden (z. B. Röhrenfernseher gegen Flachbild-Fernseher). Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm müssen von diesen größeren Vertreibern generell ohne Neukauf zurückgenommen werden, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes geknüpft, aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt ist. Auch zur Rücknahme berechtigt sind öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigte sowie Betreiber von für die jeweiligen Geräte nach § 21 zertifizierten Erstbehandlungsanlagen. Nicht zur Rücknahme verpflichtete Händler können Elektro(nik)-Altgeräte freiwillig zurücknehmen.
Zu entsorgendes Blei- oder Staniollametta und Abfälle vom oder für Bleigießen (UBA 2014, 2018) sind bei der Problemabfallsammlung abzugeben. Damit soll vor allem auch sichergestellt werden, dass kleinteiliges Blei separat erfasst wird und so gezielt der Blei-Verwertung zugeführt werden kann.

Mögliche Zuordnung der Abfälle (Vermeidungsmaßnahmen siehe "Vermeidung"):

 


Abfall

Entsorgung für Privathaushalte

Lebensmittel-, Speise-, Bioabfall, Grüngut

Weihnachtsbaum, Zweige etc.: Grünguterfassung (Aktionen, Sammelplätze in der Kommune)

Bioabfall: Bioabfalltonne (kommunale Regelung zu zulässigen Abfällen beachten)
Gemüse-, Obstabschnitt: auch eigener Komposter

Lebensmittelabfälle
(sofern kein Bioabfall)
(infoBlatt Lebensmittelabfälle) Grüngut mit
Floristikartikeln, gefärbte
Eierschalen (außer mit
Gemüsefarbe):
Restmülltonne

Geschenk-, Versand-,
weitere Verpackungen,
Geschenk-, Back- und
weiteres PPK (Papier,
Pappe, Karton)

PPK und PPK-Verpackungen:
Papiertonne, Wertstoffhof,
Altpapiercontainer (infoBlatt Altpapier)

sonstiger Verpackungsabfall gelbe Tonne / Sack, Wertstoffhof, -insel (infoBlatt Verpackungsabfälle)

Verschnitt und gebrauchtes Backpapier, von der Kommune ausgeschlossenes PPK: Restmülltonne

Musikkarte

Elektronik-Altgerät zur Kommune oder zum Handel (infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte)

 

 

Christbaumkugeln, Deko- und Floristik-Artikel, Ostereierfarben

Deko- /Floristikartikel:
evtl. Entsorgung nach Hauptmaterialart, Materialarten (z.B. Altmetall oder Altholz)

 

Christbaumkugeln, Deko-/ Floristikartikel, Ostereierfarben: Restmülltonne

Lichterketten und
-schläuche, Leuchtfiguren etc., Lampen

Lichterketten, -schläuche, LED-Streifen und andere Leuchten
ohne Glühlampen, einzelne LEDLampen sowie in Leuchten fest verbaute LED etc.: Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Kommune (Wertstoffhof, Container) oder Handel (infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte)

 

Glühlampen,
Halogenlampen (stiftung
ear
siehe unter
Fehlinterpretation):
Restmüll

Metalle, Lametta

Bleilametta, bleihaltige Abfälle zu Silvester: Problemabfallsammlung (infoBlatt Problemabfälle)

Aluminium, Zinn etc.: Altmetallerfassung

Kunststofflametta: Restmülltonne

Kerzen, abgelaufene Kalender, Korken

Kerzen, Korken: Wertstoffhof

Kalender: siehe PPK
Silikon-, Kunststoffkorken:
siehe Verpackungsabfall

 

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen

Gewerbliche Siedlungsabfälle nach Gewerbeabfallverordnung sind grundsätzlich nach ihren einzelnen Fraktionen getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling zu verwerten. Zu Ausnahmen von der Getrennthaltungspflicht und Vorbehandlungspflicht sowie Dokumentation siehe LAGA-Mitteilung 34. Für Abfälle zur Beseitigung gelten Überlassungspflichten (KrWG, BayAbfG, AbfPV, siehe auch § 7 GewAbfV, jeweilige Abfall(wirtschafts)satzung und Informationen, zu recherchieren z. B. über kommunale Abfallberatung). Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungsabfälle gibt es spezielle Rechtsvorschriften (ElektroG, BattG, VerpackG).

Rechtliche Kurzinformation

Zu beachten sind die kommunalen Abfall(wirtschafts)satzungen und die unter der Überschrift "Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen" aufgeführten weiteren Rechtsvorschriften.

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel

15 01 Gruppe der Verpackungsabfälle
20 01 01 Papier und Pappe
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle

Vorschriften und Regeln

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, LAGA-Mitteilungen 31 A und 31 B der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA M 31 A und M 31 B
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist
Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen, LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA M 34
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4676) geändert worden ist
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl. S. 578)

Die aufgeführten Rechtsvorschriften sowie das BayAbfG und die AbfPV (Menü Bayern) finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Abfall/Recycling oder Luft (1. BImSchV), Recht/Vollzug, oder im Abfallratgeber Bayern.

Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen

BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2018): Zu gut für die Tonne.− Online-Information, Berlin.
BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (2021): Woher kommen unsere Weihnachtsbäume?. – Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, Bonn.
UBA Umweltbundesamt (2024, 2024, 2023, 2020, 2018, 2014): Recyclingpapier ist gut für die Umwelt, Was Sie beim Weihnachtsbaum-Kauf beachten sollten, Heizen mit Holz, Kompost im Garten, Blei zu Weihnachten und Silvester, Bewährte Verfahren zur kommunalen Abfallbewirtschaftung, Ökologisch und gesund durch Winter, Weihnachtszeit und ins neue Jahr. – Online-Informationen, zwei Ratgeber: 34 oder 8 Seiten, Dessau-Roßlau.
UBA (2021): Abfälle im Haushalt. Vermeiden, trennen, verwerten. – Ratgeber: 61 S., Dessau-Roßlau.
Stiftung Warentest (2021): Bleigießen: Besser bleifrei ins Neue Jahr. – Online-Information, Berlin.
Abfallratgeber Bayern (o.J.): Bioabfall. – Online-Information, München.
StMUV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2020, 2022, 2024 etc.): Brand-gefährlich: Spraydosen, Brennholz: Gewinnung und Aufbereitung, Lichterketten, Luftschlangenspray, Kerzen, Dekorationsgegenstände, Nachhaltiger Konsum: Einkaufen. – Online-Verbraucherportal Bayern, München.
Stiftung Warentest (2018): Bleigießen: Besser bleifrei ins Neue Jahr. – Online-Information, Berlin.
LfU (Hrsg.) (2024): Heizen mit Holz in Kaminöfen, Tipps zur umweltfreundlichen Bedienung für eine entspannte Nachbarschaft. – Broschüre: 36 Seiten, Augsburg.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (o.J.): Energieatlas Bayern, Beleuchtung. – Online-Information, München.

 

infoBlatt "Weihnachtsabfälle"

Die Publikationsreihe "infoBlatt" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt wertvolle Tipps rund um die Behandlung einzelner Abfallarten.

infoBlatt "Weihnachtsabfälle" - PDF

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